Öffentlicher Aufruf!

Juli 29, 2008

Geschätzte Leserinnen und Leser!

Da sich die Unterzeichner nach ihren millionenschweren Einsätzen für das Land

(im Zeitraum von 30 Jahren wurden an die drei bis vier Mill. DM für diese Aufgabe eingesetzt)

nicht mehr finanziell in der Lage sind, dem Land weiter zu dienen . . .

sie wegen diesen politischen Arbeiten

(Ermittlungen und Aufdeckungen milliardenschwerer Korruptionen, sprich Plünderungen öffentlicher und privater Gelder während der zurückliegenden dreissig Jahre)

Schutz durch Kräfte, die dem Land verpflichtet und bereit sind,

dringend benötigen,

da das Land in großer Gefahr, es ausverkauft wird,

die Warner trotz ihren frühzeitigen Warnungen in den dreissig Jahren (nicht erst jetzt und damit zu spät)

durch diese Korruptionscliquen und ihre Trittbrettfahrer

wirtschaftlich existentiell bedroht werden,

geben sie dieses weitere Flugblatt – oder wie man den öffentlichen Aufruf sonst nennen will – heraus.

Sie werden u.a. durch ZV-Maßnahmen gegen sich sowie durch gerichtliche Verfahren, die ihnen aufgezwungen werden, bedroht.

Bild: RB J.H.Koeppl i. Verfahren vor d. LG München I

gegen die HypoVereinsbank

Die Bedrohungen erfolgen insbesondere seitens einer Münchner Großbank H. sowie seitens eines ehemaligen, inzwischen rachsüchtigen und die Notlage ausnützenden Mitarbeiters sowie durch dessen rücksichtslosen Anwalt.

Hier zu den Problemgebieten, die durch die bankendevote Rechtsprechungspraxis des 11. Senats im BGH entstanden sind und einen konkreten Fall mit dieser Großbank betreffen, welche die derzeitige Aussichtslosigkeit eines Prozessgewinns (Zwangsvollstreckungsabwehrklage) deutlich machen:

1. Die Banken erhielten gemäß jüngerer Entscheidungen des 11. Senats des BGH unter seinem bankenfreundlichen Vorsitzenden Dr. Nobbe grundsätzlich die Rechtsposition eingeräumt, sich nach für sie lukrativer Finanzierung weit überteuerter Immobilien (das haben sie in hunderttausenden Fällen getan) dummdreist – oder soll man besser sagen zynisch – aus der Verantwortung zu ziehen. Der BGH lässt sie grundsätzlich (mit einigen Ausnahmen) erst dann in die Pflicht (zb. Aufklärungspflichten) nehmen und haften, sofern die sittenwidrige (wucherische) Überhöhung des Immobiliendarlehens bzw. Immobilienkaufpreises (nahezu das Doppelte des wahren Verkehrs- oder Marktwertes) nachgewiesen ist. Andere Entscheidungen des BGH setzen gar voraus, dass die Bank von der Sittenwidrigkeit Kenntnis besaß. Ansonsten wird bei Vorliegen von Sittenwidrigkeit die Verwerflichkeit der Gesinnung unterstellt.

Anderen Marktteilnehmern wird dieses „Recht“ von Seiten des Gesetzgebers wie der Rechtsprechung n i c h t eingeräumt. Dort herrschen noch einigermaßen korrekte Anbieterpflichten und Verbraucherschutzrechte. Der EuGH hat nun mit seinem Urteil im Oktober 2005 diese Rechte wieder gestärkt und dem BGH (11. Senat) einen Rüffel erteilt.

Innerhalb des BGH (zum 2. und 3. Senat) gibt es allerdings Meinungsunterschiede zum Vorgehen des 11. Senats.

2. Im konkreten Fall wurde gegen diese Münchner Großbank seitens einer von ihr geschädigten Person eine Abwehrklage gegen die Vollstreckung aus zwei Grundschulden beim Landgericht München I (29. Kammer) erhoben.

Es wird darin seitens der von der Bank Geschädigten – die Ehefrau des Korruptionsermittlers J. Hermann Koeppl – behauptet, dass es 1999 ein Kaufpreissplitting gegeben hatte: der eine Teil der Käufer zahlte für die gleiche Wohnung bei gleicher Ausstattung im gleichen Zeitraum DM 100.000 bis 120.000, der andere DM 170.000 bis über 184.000.- . Die Klägerin und Geschädigte bezahlte den Höchstpreis, nämlich DM 184.500.

Es wurde nun durch sie im Prozess vorgetragen, dass bei einer Überhöhung um 84%, welche gutachterlich festzustellen ist, Sittenwidrigkeit vorläge. Denn auch der Preis von DM 100.000.- sei bereits zu hoch angesetzt gewesen. Das Objekt – eine ETW mit ca. 50 qm aus dem Jahre 1956 – sei bestenfalls – da die Wohnanlage wie die Wohnung unsaniert – DM 70.000 wert gewesen.

2. Die Klägerin und Bankkundin bzw. Geschädigte hatte mit einem Finanzierungsvermittler E., der unrichtige Angaben zum Objektwert von Anbeginn der Gespräche machte, um die Geschädigte zum Kaufabschluß zu verlocken, zu tun. Er brachte die beiden Darlehensverträge – es handelte sich um den Kauf von zwei Wohnungen – zur Unterschriftsreife.

Mit der Bank H. bestand keinerlei direkter Kontakt, lediglich kurz vor Unterzeichnung der beiden Darlehens- und Sicherungsverträge ein brieflicher. Die Selbstauskunftsdaten etc. stellte dieser Finanzierungsvermittler E. her. Er schob die die beiden Finanzierungsverträge und den notariellen Vertrag vorbereitenden Urkunden etc. hin und her und gab sie der Bank H.. Er trat faktisch als ihr Erfüllungsgehilfe in Erscheinung. Sie duldete dessen Auftreten.

Die Bank H. beteiligte sich selbst in Form einer zweiseitigen Wirtschaftlichkeits- u. Liquiditätsrechnung an den Fehlangaben des Finanzierungsvermittlers E. wie auch denen des Objektverkäufers K.. Alles geschah per Fax, per Post und per Telefon. Es gab keinen persönlichen Kontakt vor und bei Darlehensunterzeichnung mit der Bankfiliale. Die Gegenzeichnung der Darlehensangebote durch die Klägerin erfolgte durch die Bank zwei Tage vor dem Kaufvertrag der beiden Immobilien.

Am gleichen Tag der Verbriefung, einige Stunden vor dem Notartermin, wurden im Rahmen einer Objektbesichtigung vor Ort (Nähe Hanau, Großraum Frankfurt) Gespräche mit der Verkäuferseite K. und dem Finanzierungs- und Objektvermittler E. geführt. Diese Gespräche wurden genehmigt auf Videoband aufgezeichnet, da K. wie E. argumentiert hatten, dass die die beiden Wohnungen bewohnenden Mieter keine Besichtigung zuließen. Aus der genehmigten Videoaufzeichnung geht hervor, dass die Klägerin wie ihr Ehemann bei diesem Gespräch ganz klar über den Wert der Anlage und über ihren Sanierungsbedarf hinwegtäuscht wurden.

Zweck des gesamten Prozedere war aber nicht der Immobilienerwerb und seine Finanzierung, sondern der Gewinn einer Liquidität. Denn die Klägerin befand sich durch vorangegangene Kreditkündigungen seitens dieser gleichen Bank H. im Sommer 1999 in finanzieller Not. Diese Bank H. hatte sechs Wochen vor dem Kauf der beiden teuren Immobilien bei Hanau DM 74.000.- fällig gestellt gehabt. Während die Bankzentrale in München die Kredite kündigte, räumte die Filiale dieser gleichen Bank in Stuttgart und Esslingen ein Kreditvolumen von über dem Fünfachen dessen (DM 370.000) ein. Der Kreditvermittler argumentierte, dass sich die beiden Objekte selber – unabhängig von der Bonität der Darlehensnehmerin – finanzieren und tragen würden.

Diesem Argument wurde seitens der Darlehensnehmerin nichts entgegegen gesetzt. Es war schlüssig.

Dass das die eigentliche Fallenstellung war, war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erkennen, zudem es auch keine Kaufpreissammlung der Stadt, in welchem die beiden Immobilien liegen, gab.

Der Finanzierungsvermittler lockte zusammen mit der Verkäuferseite mit dem Angebot, dass wir mit dem Erwerb der Immobilien eine Auszahlung einer Instandhaltungsrücklage, sprich Liquidität (in Höhe DM 44.000) zur Überbrückung momentaner Liquiditätsschwierigkeiten verknüpft sei. Die Immobilien selbst seien höchst werthaltig, die Großbank in München – eine sehr renommierte – würde sie finanzieren und auch so eingewertet haben, so die Angaben des Finanzierungsvermittlers E. .

Diese Großbank war auch die Hausbank der Familie des Ehemanns der Klägerin seit über 75 Jahren gewesen.

Man lockte damit beide in eine noch weitaus größere Notlage hinein. Vermittler E. wie Verkäufer K. zeigten sich zuvor einfühlsam und angetan von den Filmarbeiten, in denen der Ehemann der Klägerin 1999 steckte. Beide machten mehrmals klar, dass sie diese Arbeiten auf diese Weise unterstützen würden.

3. Nun argumentiert der BGH, dass auch dann, sofern der Vermittler diese Dienste erfüllte, er als Erfüllungsgehilfe tätig wurde, die Bank ihn als solchen gewähren ließ, der Bank dessen Fehlverhalten nicht zu zurechnen sei, wenn der Vermittler keinerlei Fehlangaben zu den Darlehenskonditionen selbst gemacht hat.

Dieses widerspricht jedoch dem Grundgedanken des Verbraucherrechts und dem Zweck und Inhalt des § 278 BGB.

Auch hier erlaubt sich der BGH (11. Senat) eine Sonderbehandlung der Bankenseite.

Der 11. Senat stellt sich damit gegen Fundamente des Grundgesetzes, des Rechtssystems. Diese liegen u.a. im Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG. Die Sozialverpflichtung des Kapitals (Eigentums), das heisst auch der Interessen der Banken etc., wird durch diese Banken- und Rechtsprechungs-Praxis unterlaufen.

Der BGH folgt mit seinen Entscheidungen einer informellen Vorgabe der Bundesregierung. Diese Regierung befindet sich tatsächlich in schwerer Interessenkollision. Denn der deutsche Staat ist Banken, sprich Gläubigern, wegen exorbitant hoher Verschuldung verpflichtet.

4. Die Bank hatte ein Darlehensvertragsformular zur Unterzeichnung vorlegen lassen, in welchem völlig auf die Beleihungsobjekte – wie im notariellen Kaufvertrag benannt – abgestellt wurde. Es wurden daher n i c h t Erwerbsnebenkosten wie Damnum, Provisionen (Maklergebühr), Grunderwerbsteuer, Notarkosten usw. mitfinanziert, sondern die reinen Grundstücks- und Gebäudekosten.

In ihrer Freizeichnungsklausel im Darlehensvertrag legt die Bank H. nur für diesen Fall der Mitfinanzierung der Erwerbsnebenkosten (wie hier im konkreten Fall nicht gegeben) fest, dass dann von der Finanzierungshöhe n i c h t auf den wahren Wert der Immobilie geschlossen werden dürfe.

Auf dieses Lockmittel war die Klägerin und ihr Ehemann mit hereingefallen. Sie schlossen daraus, dass in diesem Falle per Umkehrschluss sehr wohl vom Finanzierungsvolumen auf den Wert der Immobilie geschlossen werden dürfe und könne.

5. So konnte die Bank – bei dieser Glaubhaftmachung des Wertes der Immobilie – der Geschädigten eine Unterwerfungserklärung abringen, mit welcher sie nun Vollstreckungshandlungen in das Gesamtvermögen (damit auch persönliche Vermögen) der Geschädigten vornimmt.

Im nachhinein zeigt sich u.a. diese Freizeichnungsklausel im Gesamtkontext – das ist der Verdacht – als raffinierte Tarnung: sofern die Bank in Absichten unzulässiger Selbstbereicherung und Zerstörung diese Falle ausnützen sollte, dann erledigt sie damit das Geschäft derer, die zu den Großkorruptionscliquen gehören, welchen die beiden Koeppl im Zuge ihrer Arbeiten innerhalb der zurückliegenden dreissig Jahre kräftig auf die Zehen gestiegen waren.

Ein Tatzusammenhang ist zumindest deshalb nicht auszuschließen, weil die Kreditkündigungen im Juni 1999 erfolgten, nachdem in der Filmproduktion des Ehemanns der Klägerin im März bis Mai 1999 u.a. Interviews zum Thema Korruption mit Politikern in Bonn und München avisiert worden waren, und am 13. Mai 1999 die Abhörstation Echelon der Amerikaner und Briten in Bad Aibling per Kamera unter die Lupe genommen, anschließend das Drehmaterial auf Betreiben der US-MP seitens der Polizei vor Ort beschlagnahmt wurde.

6. Diese Strategie von Banken und Staat trifft eine Menge Bürger in Deutschland im Kern ihrer Existenz. Sie wirkt großflächig einkommensentziehend.

Sie könnte eine der Strategien sein, um dieses Volk zu knebeln und zu entmachten. Man muss diese Strategien in Verbindung mit der Vernichtung von Volkseigentum (sprich Staateigentum) durch Verkäufe von Staatseigentum an in- und ausländische Spekulanten sehen.

Kommunen trennen sich von hunderttausenden Sozialwohnungen (sie wollen sich insgesamt von zwei bis drei Millionen Sozialwohnungen lösen, derart pleite sind sie bereits), sie „befreien“ sich von kommunalen Einrichtungen hier und dort, was unzulässig und letztlich der Weg in die Staatsauflösung bedeutet. Bund und Länder wie Kommunen trennen sich von Gebäuden, von Kunstschätzen, selbst von hoheitlichen Aufgaben.

Selbst Haftanstalten (JVA`s) gehen Schritt für Schritt in ausländische oder andere private Hände über (JVA Hünfeld, Hessen), die Bundesdruckerei halten britische Hände in Besitz und Eigentum, das gesamte BAB-Raststättennetz innerhalb der BRD wurde ebenfalls britischen Investoren übereignet, die Bundesautobahnen sollen ebenfalls verkauft werden, nur um die durch marode Staatsfinanzen herbeigeführte Lage, welche wiederum das Werk von Korruptionen ist, zu übertünchen.

Denn es ist klar, dass diese Strohfeuereffekte nicht nur den Deutschen ihr Land rauben, sondern auch keinerlei Lösung der Finanzprobleme darstellen.

Ein Firmeninhaber, der seine Firmensubstanz veräussert, um schuldenfrei zu werden, der hört auf, Unternehmer zu sein. So ergeht es diesem Staat, der längst keiner mehr ist, da er sich in Händen seiner Gläubiger – meistens sind es Banken aus dem In- und Ausland – befindet.

Dieser Staat wird seit Jahrzehnten ausgeraubt, wie die Koeppls seit dreissig Jahren ermitteln und in 1980 / 1981 über Großmedien großflächig veröffentlichen ließen.

Die, die das das Land und die Menschen vor den Folgen milliardenschwerer Korruptionen zu Lasten der Staatsfinanzen warnten, werden einer Existenzvernichtungsstrategie seitens dieser Großbank H. und nun auch anderer Kreise, die sich trittbrettfahrerartig anhängen, unterworfen und müssen betteln gehen. Denn die meisten Gerichte schützen sie nicht – wie sich dieses derzeit darstellt.

Lieber Leserinnen und Leser, schreiben und schreien Sie das – schon auch aus Ihrem Interesse – hinaus und lesen Sie in den Nachrichtenthemen unter den Domainadressen

www.antaris.tv

www.fm-tv.net

www.constantin-v-antaris.de

http://www.antaris.com

http://www.ra-kanzlei-koeppl.de

richard c. kendel, constantin antaris, Dr. J.B.Koeppl, Robert Kendel, 8 1 5 4 5 München

ca-antaris-news 29-7-2008


Gekaufte Urteile, ZdF 13-11-3007

Juli 28, 2008

Einige deutsche Gerichte ließen sich kaufen – Sendung ZdF vom 13. Nov. 2007

Bericht aus www.zdf.de

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633_idDispatch:7155882,00.html

Gekaufte Urteile Geschäfte vor Gericht, ZdF-Bericht Steffen Judzikowski und Reinhard Laska (Hinweis: der Film steht im ZdF nicht mehr zur Verfügung)

Das ZdF (Sendung vom 13.11.2007):

„ . . . Seitdem Peter Hartz mit einer Bewährungsstrafe davon kam, wird die Kritik an Absprachen vor Gericht, den so genannten Deals, immer lauter. Das Bundesjustizministerium möchte solche Absprachen nun im Strafgesetzbuch verankern. . . . Immer mehr Prozesse enden mit einem Deal, einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwalt, dem Angeklagten und dessen Verteidiger. In der Regel wird eine mildere Strafe als Gegenleistung für ein Geständnis vereinbart. Dem Gericht erspart ein Deal ein zeitaufwändiges und arbeitsintensives Verfahren – Zeugen werden häufig nicht mehr gehört, Beweisanträge nicht gestellt. Der Angeklagte entgeht womöglich einer Gefängnisstrafe. . . .“

E n d e Zitat

Deals werden zugern zugunsten von Banken, Anlagebetrügern etc. gemacht. Im Fall PHÖNIX Kapitaldienst wurden an die 30.000 Anleger geprellt, Gesamtschaden Euro 0,8 Mrd. Die verantwortliche Geschäftsführerin war jedoch nach 18 Monaten wieder auf freiem Fuß.

Inzwischen dürften über 50% aller Strafverfahren mit einem abgesprochenen Ergebnis enden (so Prof. Schünemann, LMU München).

Es entsteht der Eindruck, dass politisch einflussreiche Angeklagte sich von Strafen freikaufen.

Dies jedoch widerspricht dem Gleichheitsgebot, das heisst dem Gebot der „Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung“. Finanziell schwache Bürger werden dabei völlig über den Tisch gezogen – das durch Gerichte sanktioniert.

BILD: Prozess einer Geschädigten gegen die HypoVereinsbank vor dem Landgericht München I, 2006

Gerichte tun das nicht freiwillig: sie sind durch Mittelknappheit dermaßen geschwächt, dass ihnen nichts anderes übrigen bleibt. Denn die Reichen leisten sich gewiefte Anwälte, welche die Prozesse verschleppen und sodurch sündteuer machen, Gerichtskapazitäten binden.

Aus dem ZdF-Artikel:

„ . . . Denn die Gerichte sind überlastet. Seit Jahren fordern Rechtsexperten, Personal und Ausstattung an den Gerichten aufzustocken – meist erfolglos. Auch Werner Richter, Vorsitzender Richter am Landgericht Münster, klagt über die enorme Arbeitsbelastung. Immer häufiger blieben Verfahren liegen, könnten wegen Personalmangels nicht geführt werden. . . .“

„ . . . Haben Sie sich nicht auch gewundert, dass die Herren Ackermann und

Hartz größere Summen bezahlten – und siehe da – plötzlich war

das Gerichtsverfahren zu Ende. „Verständigung“ nennt sich das

im Strafprozess und die meisten Wirtschafts-Strafverfahren

werden mittlerweile durch „Absprache“ beendet. Der Angeklagte

gesteht – ein wenig – und bekommt, wenn er geschickt gesteht,

nur eine Geld- und Bewährungsstrafe. Gerichte und

Staatsanwälte sind überlastet, die Beweisführung ist oft schwierig,

also macht man es sich leicht, dealt hinter den Kulissen. Das

spart Zeit und erspart unangenehme Öffentlichkeit. . . .“

Ende der Zitate

Aber es gibt noch einen ganz anderen Grund: Gerichte befinden sich in Abhängigkeit politischer und wirtschaftlicher Einflüsse.

 

richard kendel, München


ENTWURF zu einer STAATSKONZEPTION

Juli 28, 2008

*** OPERATION A N T A R I S ***

Informationen zur Gesellschaft/Politik
Erster Entwurf einer Staatskonzeption
(Wiederherstellung der grundgesetzlichen Lage in der BRD)

– Lassen wir uns auf die Werte des Grundgesetzes hin einigen –
Seine Werte sind (keine absolute, abschließende Darstellung!):

  1. Vorrang der Menschenwürde (ungeteiltes, unteilbares Recht aller Menschen – also auch von Asylsuchenden)
  2. Vorrang der Lebensrechte (ungeteiltes, unteilbares Recht aller Menschen) – Bewahrung der Schöpfung
  3. Weitgehende Unabhängigkeit des Schulsystems von staatlichen und industriellen Einflüssen (Anleitung zu grundgesetzlichem Verhalten vorrangig, das heißt Verhinderung der Heranbildung egoistischer Kräfte von jungen Jahren an!)
  4. Nachrang der Geld- und Eigentumsrechte
  5. Teilung der Gewalten im Staat zu seiner Kontrolle (vor allem Unabhängigkeit und Stärke der Justiz, des Rechtsschutzes) – wirksamste Waffe gegen Korruption im Staat und Haushaltsgelderverschwendung (echte Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes etc.). Parteien durchziehen nicht weiterhin sämtliche Bereiche des Staates (Justiz insbesondere) und der Gesellschaft (Wissenschaft, Medien, Kunst u.a.).
  6. Freiheit der Wissenschaft und Forschung, Entwicklung
  7. Maximale Aufklärung der Bevölkerung durch die Kontrollorgane und Medien. Hierzu vor allem nötig die Freiheit der Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Werte zu Zif. 1. und Zif. 2 – Verzicht der Medien auf Sendungen, die auf Asozialisierung der Bevölkerung abzielen und dergleichen. Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit, keineswegs dominieren sie diese.
  8. Marktwirtschaftlich-soziales System, mit starken kartellrechtlichen Kontrollen etc.
  9. Sicherheit innere: im Rahmen der Werte zu 1. und zu 2, damit Ausschluß etwa von verdeckten Verstößen gegen die Menschlichkeit in Gewaltverhältnissen etc. .
  10. Sicherheit äußere: eingebunden in eine Politik der friedlichen Koexistenz zwischen den Völkern. Sie setzt Offenheit voraus, verbietet Kapitalausbeutung, Übervorteilungen, verdeckte Unterwanderung, Korruption und dergl. .


Wir können hier nicht alles auftischen, was in den Büchern und Manuskripten steht.

Die Gefahrenlage ergibt sich aus massiven Verstößen in nahezu allen Punkten des Zehnpunkteprogramms.

In der heutigen Lage, die so völlig verworren ist und scheinbar nur noch Gewaltmaßnahmen angeraten sein läßt (bis hin zur Auflösung der Grundrechte), muß besonnen reagiert werden. Der Terrorismus ist in seinen tiefen inneren Schichten zu erfassen. Er ist ein Symptom, eine Entwicklung, die durch die Zerstörung obiger Werte ermöglicht wurde.

Der Islam wirft den westlichen Staaten, den Industriestaaten Zerstörung der globalen Lebensgrundlagen zurecht vor.

Dadurch erfährt er seinen Impetus!

Wenn wir seine Aussagen nicht aufgreifen, sind wir nicht in der Lage, das Problem auch bei uns im Westen zu erfassen und entsprechend besonnen zu reagieren.


Unterlaufen wurde das Grundgesetz seitens der Bundesregierungen in wesentlichen Punkten. Einige davon seien hier herausgegriffen:

(A) Staatsfinanzen

Das GG sagt in

Artikel 109
[Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern]
(2) Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
(4) Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts können durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Vorschriften über
1. Höchstbeträge, Bedingungen und Zeitfolge der Aufnahme von Krediten durch Gebietskörperschaften und Zweckverbände und …. (Ende des Gesetzes-Auszuges)

Es steht im

Artikel 115
[Kreditaufnahme, Grenzen]
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. (Ende des Gesetzes-Auszuges)

Bedingt durch enorm angestiegene Aufgaben des Staates in den zurückliegenden Jahrzehnten, bedingt auch durch enorme Steuergelderverschwendungen, teils auch durch Korruption bzw. Veruntreuungen (siehe u.a. die Vielzahl von Presseartikeln hierzu wie unter http://www.constantin-v-antaris.de) wuchs das Gesamtstaatsdefizit (Bund-Länder-Kommunen) auf etwa über vier Billionen DM an.
Die Zahlen wurden in der Zeit der Regierung Kohl und Waigel nach unten gedrückt, teilweise ermöglicht durch massive Versilberung des Bundesvermögens, durch Einsparungen in Haushaltspositionen (etwa Äussere Sicherheit „Bundeswehr“ – Verkehr „Bundesbahn“ – Kommunikation „Telekom“ – Post etc.).

Der Bund, aber auch die Länder lösten sich von beträchtlichen Aufgabenbereichen.
Die BRD mußte schließlich das Staatsziel „Senkung der Netto-Neuverschuldung“ innerhalb der Vorgaben der EU zur Einführung des EURO erreichen.

Gleichwohl gelang es ihr nicht, die in Art. 115 GG festgelegten Grenzen (s.o.) einzuhalten.

Wegen der hohen Staatsverschuldung liegt hier ein absolut klarer Verstoß gegen das Gebot des GG in Art. 115 vor.

Dieser Verstoß hat zahlreichste Konsequenzen für die innere wie äußere Sicherheit, für die Sozialaufgaben des Staates wie für seine wirtschaftliche Lenkungsfunktion, nicht zuletzt als Öffentlichrechtlicher Auftraggeber!
Der Staat wurde überdies von in- und ausländischem Kapital erpressbar.


(B) Unterwanderung, Auflösung der Grundrechte

Das GG basiert auf einem eindeutig hierarchischen Prinzip. Die Rechte und Verpflichtungen, die elementarer Art sind, sind auch vorrrangig und voran gestellt.

Es geht aus den vorangestellten Artikeln

Artikel 1

[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

und

Artikel 2

[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

u.a. eindeutig hervor, daß Geldinteressen, industrielle Interessen etc. diesen nachzuordnen sind.

Das Gegenteil jedoch ist jedoch in vielen Entscheidungsprozessen von Staat und Wirtschaft eingetreten. Der Gesetzgeber beschloß Gesetze, die gegen diese Prinzipiensetzung verstoßen.

Nicht ohne dem wurde aus der BRD ein Industriestaat. Der Begriff „Industriestaat“ beinhaltet zwangsläufig die überwiegende Vorrangstellung von Wirtschaftsinteressen gegenüber elementaren Belangen des Umweltschutzes etwa.

In

Artikel 14

[Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

und

Artikel 20a

[Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

heißt es eindeutigst, daß das Eigentum, also auch das Privatkapital verpflichtet. Es hat dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen! Es heißt insbesondere, daß der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vorrangig ist.

Aber wenn dieses grundgesetzliche Gebot eingehalten worden wäre, gäbe es keine Umweltzerstörungen dieses Ausmaßes mit Schäden in kaum noch bezifferbarer Höhen.

Anstatt die Industrie zur Entwicklung von umweltgemäßen Produkten (Ersatz oder drastische Verbesserung insbesondere von Otto- und Dieselmotoren) zu veranlassen, massive steuerliche Anreize hierzu zu schaffen, durch unabhängige wissenschaftliche Institutionen dafür zu sorgen, daß ein Gegengewicht zu den einseitigen Industrieinteressen (Dominanz der Gewinnmaximierung) entsteht, hat der Staat schon durch seine Hochverschuldung sich der Lenkungsmittel in diesem Elementarbereich beraubt.

Durch die faktische Vorrangigstellung von Wirtschaftsinteressen wurde großteils auch der Rechtsschutz des einzelnen Bürger vor Gericht in punkto Gesundheitsschutz unterlaufen. Wissenschaftlichen Gutachter, zu häufig abhängig von der Industrie, steuern den Ausgang von Prozessen. Auch sind viele nachgeordnete Gesetze keineswegs auf die grundgesetzlichen Verpflichtungen (Gesundheitsschutz- Lebensschutz) ausgerichtet.

Das Paradoxon hieraus:
Es ist zwar der Schutz durch Körperverletzungstatbestände, Tötungsdelikte gewährleistet. Aber der Schutz vor Beeinträchtigung durch übliche Emissionen aus dem Straßenverkehr und dergleichen ist nicht gegeben. Daß sie die Gesundheit auf Dauer und nachhaltig schädigen, ist hinlänglich bekannt, hat aber im Gesetzessystem keinen Einzug gefunden. Demnach dürfen Motoren eingesetzt bleiben, gibt es kein einklagbares Recht!

Weil die Untergesetze (sog. allgemeine Gesetze) dem Grundgesetz in diesem Punkte kaum folgten, ist der Rechtsschutz nicht gewährleistet, liegt damit auch ein Verstoß gegen Art. 3 vor.

Artikel 3

[Gleichheit vor dem Gesetz; ……… ]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Denn vor Gericht haben in diesem Punkte Wirtschaftsinteressen in der Regel Vorrang. Der Bürger ist benachteiligt, Manager von Industriebetrieben, ihre Gewinninteressen sind bevorteilt. Mit umweltzerstörerischen Produkten läßt sich offenbar weitaus mehr Geld verdienen als mit umweltbezogenen Produkten!

Damit liegt indirekt im Umkehrschluß auch ein Verstoß gegen den

Artikel 19

[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, ………….
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

vor.

Denn Grundrechte ( das Recht auf natürliche Lebensgrundlagen) werden durch Nichtverabschiedung entsprechender nachrangiger Gesetze in der Praxis dann nicht geschützt bzw. unterlaufen.

Dann kann aber auch durch Nichterlass von Verwaltungsakten (kein Einschreiten gegen monopolartige Strukturen oder gar Kartelle in der Industrie, die quasi den technologischen Fortschritt und Stand diktieren) das Recht auf Schutz der allgemeinen Lebensgrundlagen wie der Gesundheit unterminiert werden.



(C) Verstöße gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz (insbesondere keine wirkliche Unabhängigkeit der Judikative)

In den Artikeln

Artikel 97
[Richterliche Unabhängigkeit]
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Artikel 94
[Zusammensetzung und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts]
(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.

heißt es deutlichst, daß die Richter (Bundesverfassungsrichter bis hinunter zu den Amtsrichtern) unabhängig und allein nur dem Gesetz unterworfen sein dürfen.

Damit ist ausgeschlossen, daß sie Weisungen der Exekutive (etwa Justizministerium) oder des Gesetzgebers entgegen zu nehmen haben!
In der Praxis allerdings ist ihre Unabhängigkeit durch die Wahl- und Beförderungspraxis gefährdet.
Es hat sich eingebürgert, daß Bundesrichterstellen durch diese Wahlpraxis (Wahl durch Mitglieder des Bundestags – Bundesrats, ein Richterwahlgremium jeweils) faktisch von Parteispitzen bestimmt werden, oftmals gar Personen aus der Legislative oder Exekutive in diese Ämter gelangen, dabei die Gefahr besteht, daß Parteiinteressen nun auch in den Gerichten verfolgt werden.

Daß Parteien häufig Industrieinteressen vertreten, auch wenn sie dem Bürger vor Wahlen erzählen, sie würden für das Wohl ihrer Mitglieder und Wähler da sein, dürfte landläufig bekannt sein!

Die Dominanz der großen Parteien als Teil des Verstoßes gegen das Gewaltenteilungsgebot:

Im

Artikel 21
[Parteien]
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. …….. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

steht also, daß sie bei der politischen Willensbildung lediglich mitwirken, daß sie also beispielsweise keine alles durchdringende Stellung im Staat und Gesellschaft einnehmen dürfen.

Tatsächlich jedoch dirigieren sie faktisch die Justiz, große Teile der Exekutive, der Medien, der Wissenschaft und Kultur, Kunst, ja auch durch Aufsichtsratsposten in der Wirtschaft auch Teile von ihr.
Ein massiver Verstoß gegen die verfassungsmäßige Grundordnung, insbesondere gegen den inneren und äußeren Gewaltenteilungsgrundsatz (erweiterter Gewaltenteilungsbegriff), ein Verstoß gegen Artikel 20 GG.

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; ………. ]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Zur Aufklärung des Volkes, zu seiner Willensbildung haben die Exekutive, natürlich der Gesetzgeber wie die Parteien und die Medien, die Wissenschaft und andere Gruppierungen der Gesellschaft (Gewerkschaften, Kirchenverbände, Berufsgruppen u.a.) beizutragen.
Tatsächlich jedoch haben auch in diesem Punkte die Parteien, gemeint vor allem die großen Parteien, die Herrschaft an sich gerissen.
Journalisten sind abhängig von diesen ihren Informationen. Damit indirekt erpressbar.
Heute hat sich die Mode eingeschlichen, Journalisten, die nicht willig sind, nicht mehr im ausreichenden Maße mit Informationen zu bedienen.

Rückendeckung bietet die Bevölkerung durch ihr mangelndes Engagement kaum. Journalisten, die herausgeschmissen wurden, vermögen sich Spezialinformationen nur noch über Tricks zu beschaffen.

Damit ist indirekt das Recht auf

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

unterlaufen.

Das Auswahlverfahren in den Parteien bzgl. zur Bestimmung der Kandidaten für die Volksvertretung erfolgt zudem keineswegs demokratischen Regeln, wie vom GG verlangt!

Die dem Volk vorgesetzten Kandidaten sind Kandidaten eines Mauschelsystems. Da nützen dann die Volkswahlen relativ wenig. Das Volk kann nur zwischen Kandidaten entscheiden, die keineswegs aus ihm heraus sich aufstellen ließen. Es bekommt aus einem Filterungsprozess hervorgegangene Kandidaten vorgesetzt.

In

Artikel 38
[Wahlrechtsgrundsätze; Rechtsstellung der Abgeordneten]
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

steht, daß Volksvertreter frei sein müssen, allein den Interessen des Volkes und ihrem so geprägten Gewissen unterworfen.
Davon kann jedoch in einem rigoros ausgeübten Fraktionszwang kaum noch gesprochen werden. Kandidaten, die sich den internen Parteicliquen widersetzen, werden ausgebremst, bekommen keine Einflussmöglichkeiten mehr.



(D) Nun wieder zu den Individualrechten, den vorrangig gestellten Grundrechten.

Es geht hier abschließend um das Recht auf menschenwürdige Behandlung, also auf das Recht der Würde, auf das Recht der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit wie der körperlichen Unversehrtheit, das Recht zur freien Meinungsäußerung, das Recht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

und

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ……….. .
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

In all diese Rechte wurde zum Teil schon durch nachrangige Gesetze, die noch unter Kohl verabschiedet, massivst eingegriffen (siehe wiederholte Kommentare des Ex-Verfassungsrichters Dr. B.Hirsch und anderer).

Der jüngste Gesetzesentwurf Schilys hebelt jedoch diese Rechte faktisch in ganzer Front aus und macht den Bürger zu einem Spielball politischer Willkür!

Das sind absolute Verstöße gegen diese elementaren Rechte wie natürlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der sich systemimmanent aus dem Sinn und Zweck wie Aufbau des Grundgesetzes ergibt. Dieser Gesetzesentwurf verstößt damit auch ganz eindeutig gegen Art. 19 Abs. 1 und 2 sowie gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 wie 3.

Artikel 19
[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(E) Es ist damit das Recht zum Widerstand gemäß Art. 20 Abs. 4 gegeben.

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das hier ist also nur ein Grobgedanke einer sehr gründlich auszuführenden Stellungnahme zu vorliegenden Verstößen gegen den Sinn und Zweck, teilweise auch Wortlaut des Grundgesetzes.
Diese Stellungnahme müßte von einem Verfassungsrechtler geprüft werden. Sie dient hier im Forum nur zu einer Anfangs-Diskussion.

*C.A.*




Thema: „Hinrichtungsurteil“ im Münchner Justizpalast?

Juli 28, 2008

fm-tv 28-7-2008

 


 

nachfolgender Text ist einem Antaris-Flugblatt entnommen


siehe auch http://www.fm-tv.net

( 1 ) EINLEITUNG
Am 18. Februar 1943 hatten die Geschwister Scholl Flugblätter im Lichthof der Münchner Universität herab flattern lassen und wurden verhaftet. Am 22. Februar 1943 – vier Tage später – wurden im Münchner Justizpalast am Stachus (damals Volksgerichtshof unter Roland Freisler – heute Schwurgerichtssaal) die Hinrichtungsurteile gefällt. Noch am gleichen Tag wurden beide zusammen mit Christoph Probst in der Haftanstalt Giesing/Harlaching am Perlacher Forst hingerichtet.
Alexander Schmorell hatte als der Ältere in der Gruppierung Geschwister Scholls/Probst/Schmorell – wohnend bei seinen Eltern in der Benediktenwandstrasse 12 in München Harlaching – und der eigentliche Initiator der Widerstandsaktionen zunächst fliehen können, wurde jedoch am 24. Februar 1943 verhaftet und am 13. Juli 1943 an gleicher Stelle (Haftanstalt Giesing/Harlaching am Perlacher Forst) hingerichtet.
Sie alle – diese mutigen jungen Leute – wollten ein freies, von Knechtschaft befreites Deutschland – nicht nur dieses. In ihren Flugblättern propagierten sie eine kulturell hochstehende Gesellschaft in Deutschland, welche sich im Einklang mit der Gemeinschaft der Völker Europas befindet.

Was hat sich seither geändert? Europa ist existent. Allerdings ist es in erster Linie von wirtschaftlichen, gruppenegoistischen Interessen geführt.

Diese Gesellschaft heute befindet sich daher in gewisser Weise ebenso vor einem Absturz kraft einer anderen Art von faschistischer Ideologie: nämlich der Bündelung (ja fast Verschwörung) von Kapitalinteressen gegen Gemeinwohlinteressen, sprich Verfassung bzw. in Deutschland Grundgesetz.
In wichtigen Bereichen, eben in solchen kriminellen Interessenslagen sind unsere heutigen Verfassungsorgane eingebunden bzw. gleichgeschaltet wie ehedem.

Die heutige, scheinbar hoch entwickelte europäische Gesellschaft befindet sich vor einer Armutskatastrophe, vor einem globalen Klima-Gau mit sämtlichen Folgen für das Wohlbefinden und das Überleben der Völker.
Es droht kraft der Einflüsse eines kriminellen Großkapitals die Apokalypse, wie das inzwischen Großmedien wie das Wochenmagazin >DER SPIEGEL<, Tageszeitungen wie >BILD< in Groß-Lettern nicht mehr hinterm Berg halten.

Leider erfolgen diese Warnungen zu spät!
Wer sich wie die Gebrüder Koeppl (Köppl, auch R.Kendel und C.Antaris) gegen diese Gross-Kriminellen zu stellen wangte, der hat auch heute keine Ruhe.
Die Brüder Köppl stellten sich bereits ab 1974 – animiert durch ihren vorbildlich mutigen Vater (ein hoher Richter) sowie animiert durch Vermächtnisse der Kennedys – gegen diese Kreise und haben bis heute mit Verfolgungen seitens dieser Cliquen zu kämpfen (siehe dazu in der VITA).

Nun versucht die HypoVereinsbank AG mit Sitz in München seit Oktober 2005 über Zwangsvollstreckungen aus einer notariellen Unterwerfungsurkunde heraus die Existenz der Ehefrau des einen Korruptionsbekämpfers zu zerstören.
Einen entsprechenden Rechtsschutz erhielt die Ehefrau beim Landgericht in München I trotz massiger Dokumente, die die HypoVereinsbank schwer belasten, bislang nicht.
In solchen Fällen dominieren offensichtlichen starke Wirtschaftsinteressen die gerichtlichen Verfahren.

Der in der http://www.fm-tv.net wie auch http://www.antaris.tv geführte Kampf gegen die Vollstreckungen der HypoVereinsbank hat daher für die Öffentlichkeit keineswegs nur symbolhafte Bedeutung.

Der letzte Termin im Landgericht (Justizpalast, München, Prielmayerstrasse 7 am Stachus), fand am 30. Jan. 2008 im Saal 4 (EG) statt. Am 4.6.2008 fältte das Landgericht sein Urteil: wie nicht anders zu erwarten zugunsten der HypoVereinsbank.

( 2 ) BANKEN IN TAUSENDEN WEITERER FÄLLE ERFOLGREICH VOR GERICHT

Da die Banken in tausenden anderer, in ähnlich gelagerten Fällen vor Gericht obsiegen, ist das nicht nur eine Sache welcher die Öffentlichkeit angeht.
Nicht allein die Tatsache, dass im konkreten Fall mit diesen Vollstreckungen Personen getroffen werden, die sich um dieses Land verdient gemacht hatten (denn sie wollten dem Land – beginnend vor drei Jahrzehnten bis zum heutigen Tag – diesen Staatsbankrott und diese nun hinlänglich bekannte Massenarmut durch Veröffentlichungen in Massenmedien ersparen, siehe dazu die Quellen im Anhang), sondern die Tatsache auch, dass durch diese Urteile der Schutz der Bürger durch das Grundgesetz ausgehebelt wird, sodaß in Zukunft weiterhin Betrug und Übervorteilung seitens Banken etc. Tür und Tor geöffnet bleiben, liefert Anlass zum Widerstand gemäß Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz (GG).
Die Grundsätze der Fairness, der von Treu und Glauben wie die Fundamente des Verbraucherschutzes – diese Fundamente Ausfluss des Sozialstaatprinzips, der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Grundsatzbestimmung in Art. 14 Absatz 2 GG) – werden damit mit Füßen getreten.

Art. 14 Absatz 2 GG: Artikel 14 Absatz (1)
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Absatz (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Absatz (3) . . .

Auf dieser Rücksichtnahme und Verpflichtung wuchs ein Vertrauen in die Markwirtschaft über eine lange Periode hinweg. Dieses wurde bzw. ist nun verspielt.

Die Verpflichtung der Beamtenschaft, damit auch Richterschaft, ergibt sich aus den jeweiligen Beamtengesetzen des Bundes wie der Länder: Die Beseitigung des GRUNDGESETZES und damit Herbeiführung von MASSEN-ARMUT stellt ein MASSEN-VERBRECHEN dar. Die Beamtenschaft des Bundes hat sich querzulegen: sie besitzt in solch Fällen von Angriffen auf das Gesamtwohl und das Grundgesetz gemäß §§ 52 Bundesbeamten- gesetz i.V. mit Art. 20 Absatz 4 GG die Verpflichtung! Gleiches gilt für Landesbeamte: z.B. gemäß §§ 62 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) i.V. mit Art. 20 Absatz 4 GG.

(8) MASSENMEDIEN NICHT MEHR INTERESSIERT – DAS RECHT ZUM QUALIFIZIERTEN WIDERSTAND, Art. 20 Absatz 4 GG
Natürlich wird das keine von egoistischen Interessen gesteuerte Staatsanwaltschaft interessieren, daher es zu privaten Ermittlungen kommen muss, die der Öffentlichkeit zu zuführen sind.
Der Fall steht im öffentlichen Interesse, auch wenn dieses die Gerichte vorerst wenig oder gar nicht interessiert. Um das öffentliche Interesse darzustellen, ist der Fall über Flugblätter wie über Internet etc. in die breite Öffentlichkeit zu tragen.

Auf die Unterstützung seitens großer Medien ist dabei allerdings nicht zu setzen (auch das eine Parallele zur Lage im Dritten Reich!). Zwar hatten sie 1980 und 1981 wie nochmals in 1997 den/die Korruptionsermittler Koeppl in die Öffentlichkeit getragen (dazu unten im Anhang Quellen), jedoch sind inzwischen viele Zeitungen und TV- und Rundfunksender zu reinen Werbeagenturen egoistisch-wirtschaftlicher Interessen verkommen.

Ausnahmen hiervon bestätigen die Regel.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung (zu welcher die soziale gehört) ist gefährdet.
Da Abhilfe auf andere Art nicht möglich, ist das Recht zum Widerstand gemäß Art. 20 Absatz 4 GG gegeben.

Bitte helfen Sie mit, lieber Leser.
Denn es könnte so weit kommen, dass auch Sie in den Sog eines untergehenden Staates gezogen werden. Und zwar einzeln (die Bankengeschädigten machen dies vor: einzeln lassen sich etwa die Hunderttausenden von Bankengeschädigten in den Verfahren vor deutschen Gerichten regelrecht existenzvernichten bzw. „hinrichten“).

c.antaris
München, 28. Juli 2008

Millionen Bundesbürger wurden und werden hinters Licht geführt! Und sie wehren sich nicht. Das ist phänomenal. Weil sie sich nicht wehren, wird das Recht immer weiter zerstückelt und immer mehr ein Recht zu Gunsten der bandenmäßig operierenden Machtcliquen, verkommt das Recht immer mehr zu einem Unrecht.
Das wollte das Grundgesetz verhindern!

Quelle:
http://www.fm-tv.net

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Dieses Flugblatt wurde auf den Meter genau dort verfasst, wo Alexander Schmorell und die Geschwister Scholl sowie Christoph Probst einen Teil ihrer Flugblätter 1942 und 1943 aufgesetzt hatten, nämlich in München-Harlaching, Benediktenwandstrasse 10/12. Weil diese Mutigen von damals zwölf Monate ihres Lebens für eine große Aufgabe eingesetzt, ihr Leben riskiert hatten, waren und sind sie verdientermaßen Vorbild für ein Deutschland, stellten sie ein besseres Deutschland dar. Sie hatten sich ob der Ignoranz und Angst der Deutschen in ihrer Umgebung keine Illusionen darüber gemacht, dieses Land vor einer Katastrophe bewahren zu können. Aber was würden sie verhindert haben – wie viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit! Und was hat man heute zu verhindern! Der Menschheit droht unter Führung des Westens eine regelrechte Apokalypse. Oder man könnte sagen eine Art von Hinrichtung. Anders ausgedrückt: es droht ein Massen-Suizid!

In einem ersten Dokumentarfilm werden u.a. Dokumente zu Veröffentlichungen und Warnungen der Koeppls-Kendel-Antaris vor Milliarden-Plünderungen mittels überteuerter Rüstungsprojekte (auch unter Beteiligungen von Banken) vorgelegt (die meisten Dokumente stammen aus dem Jahre 1980): u.a. ARD Report – ARD Tagesthemen – ARD Monitor – DER SPIEGEL – DIE ZEIT – SZ – FAZ – DT. BUNDESTAG-Drucksache – US-SENAT-RECORDS – NEWSWEEK – FINANCIAL TIMES und v.a. . . . (1997) Auftritte in VOX und ProSieben (Warnungen vor Verschwörerkreisen, die manipulieren) . . . 1987 Warnungen vor der Klimakatastrophe u.a. im Offenen TV-Kanal Hamburg: Diskussion J.B.Koeppls mit Monika Griefan und Prof. Haber . . . . und eine Umweltinitiative 1987 mit Unterstützung des Chefs der DEUTSCHEN BANK, Dr. A. Herrhausen. J.B.Koeppl besaß von 1974 bis 1994 die Unterstützung durch Dr. Manfred Wörner (anfänglich Wehrexperte der CDU und Mitglied des Deutschen Bundestages, dann von 1982 an Bundesverteidigungsminister, dann 1988 Natogeneralsekretär).

München, Juli 2008


Hintergrundbericht in eigener Sache 17. Mai 2008 Koeppl-Koeppl

Juli 27, 2008

Ein Hintergrundbericht anlässlich verstärkter Angriffe, insbesondere gerichtlicher Art [1], auf die Verfasser und Promotoren des Projekts > OPERATION ANTARIS <, namentlich: Dr rer pol J B Koeppl, Nato-Experte, J. Hermann Koeppl, Rechtsbeistand, Dipl-Kfm, beide München

Viele Bürger allerorts stellen teils subtil teils ängstlich die klammheimlich und ebenso beängstigend verlaufende Abwärtsentwicklung innerhalb unserer Gesellschaft fest.

Wir schreiben das Jahr 2 0 0 8. In 1971 hatten nur sehr wenige einen Abstiegsprozess bemerkt. Zu dominant war die nach dem II. Weltkrieg teilweise inszenierte allgemeine Aufbruchstimmung.

Die Ermordung einer der besten politischen Köpfe der Welt, der beiden Kennedys (1963 und 1968), war jedoch erstes Signal dahingehend, dass es weltweit bald rasanter abwärts gehen könnte. Keinesfalls allein darin lagen die ausschlaggebenden Gründe des tiefen Falls des Westens. Nämlich erst die daraufhin einsetzende Ausschaltung hunderttausender tüchtiger Menschen aus den Schaltzentren der Welt, die Blockierung von sehr viel mehr Menschen durch die sich in Dekadenzphasen entwickelnde Herrschaft von Unfähigen hat diesen Planeten wenige Jahrzehnte später politisch, wirtschaftlich, ökologisch und kulturell zu dem gemacht, was er heute ist. Die Unfähigen unterbanden in der Gesamttendenz wichtigste, konstruktivste, lebensförderlichste Reformen, Verfahren, Technologien.

Obige Promotoren ahnten zwar das schon 1971, dennoch gerieten auch sie in den Abstiegsstrudel, da sie aus einem sehr plausiblen Grund massiv bekämpft wurden.

Die Verbreitung und Verfilmung ihres Stoffes und Schlüsselromans ANTARIS (geschrieben 1983 bis 1986, Hauptautor: Robert Kendel, identisch mit J.B.Koeppl) wurde auf allen Ebenen blockiert. Hunderte von Verlagshäuser bis tief in die USA hinein weigerten sich, den Stoff aufzulegen und zu verbreiten, obwohl oder gerade weil der schon 1983 die Geheimstrategie und Hintergründe des 11/9 propagierte. Auch bei der Bavariafilm GmbH wie auf dem Filmfest in Cannes 1989 gab es keinen Durchbruch; Fernsehauftritte führten ebenso zu keinem durchschlagenden Erfolg. Die Filmwirtschaft folgte insbesondere in dieser Zeit dem Belanglosen und Unverbindlichen, dem Geschäft der Ablenkung der Massen von den wirklichen Geschehnissen im Hintergrund. ANTARIS ist ein Stoff, der auch zu den eigentlichen Drahtziehern der Ermordung der beiden Kennedys führen könnte.

ANTARIS wurde in der Zeit von 1983 bis 1986 verfasst. Das Wissen, das ihm zugrunde liegt, stützt sich zum einen auf Ziele der Kennedys. Es stützt sich auf das Wissen und die Moral eines mutigen Richters, der sich schon 1941 dem Hitlersystem, danach in 1964 einem ganz anderen, einem verdeckt korrupten politischen System in den Weg gestellt hatte. Es stützt sich auf die bewährten Kerngedanken der griechisch-christlich-abendländischen Kultur sowie auf Fundamente des deutschen Grundgesetzes.

Zu der Zeit (1970) als Bill Clinton zusammen mit Rüdiger Löwe die beiden Koeppls in ihrem Studentenappartement in München-Schwabing besuchte, war der Niedergang der westlichen Gesellschaft von den meisten nicht erkannt. Damals noch schien vieles wieder in Ordnung zu sein. Doch dieser Westen hatte bereits damals markante Schäden am globalen System angerichtet. Inzwischen hat er durch sein weitgehend ungezügeltes Wirtschaftsystem den einzigartig-schönen Planeten derart heruntergewirtschaftet, dass es unglaublicher Umwälzungen bedarf, damit er wieder in seiner ursprünglichen Schönheit und Vitalität erblüht.

In dem Werk ANTARIS [2] wird vermittelt, was damals – ab etwa Mitte der 80er Jahre – hätte rechtzeitig erkannt und getan werden sollen. Der Autor Robert Kendel (mit bürgerlichem Namen J.Bruno Koeppl) hatte in den 70er und Anfang der 80er Jahre Erfahrungen im Umgang mit den schlimmsten Korruptionscliquen der Welt gemacht, die teilweise von Washington aus agieren. Er hatte in 1974 im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit am Geschwister-Scholl-Institut der LMU München mit Ermittlungen gegen Großcliquen innerhalb der Rüstungswirtschaft der Staaten der NATO begonnen. Das Kampflugzeugprojekt MRCA-TORNADO war sein Hauptuntersuchungsobjekt. Manfred Wörner (damals Wehrexperte der CDU, 1982 Bundesverteidigungs-minister, 1988 NATO-Generalsekretär) unterstützte diese Arbeiten und ihren Autor über zwei Jahrzehnte bis zu seinem Tod (1994) hinweg. Die Veröffentlichungen erfolgten weltweit in 1980 über Massenmedien wie NEWSWEEK, FINANCIAL TIMES, ARD, DER SPIEGEL, SZ, DIE ZEIT, STERN, FAZ u.v.a. . Diskutiert wurden die Arbeiten 1980 in Parlamenten der Staaten der NATO, u.a. im US-Senat, im Dt. Bundestag.

An den Veröffentlichungen der Arbeiten beteiligt war Richard C. Kendel (Autorname), der Bruder von Robert Kendel, sprich J. Bruno Koeppl.

Die Aufdeckung milliardenschwerer Großkorruptionen und ihre Veröffentlichungen führten ab 1980 zu massiven Beschattungen der beiden Brüder und auch zu Existenzbehinderungen. Diese halten bis zum heutigen

Tag in verdeckter Form an. Die beiden Autoren hatten in der Zeit von 1974 bis heute im Jahre 2008 – das ist ein Zeitraum von 35 Jahren – ihr gesamtes persönliches Vermögen für die Aufgabe der Warnung der deutschen Gesellschaft, ja der Weltgesellschaft vor den Folgen von Großkorruptionen, sprich Plünderungen, letztlich auch für die positive Entwicklung des Lebens auf der Erde schlechthin verwendet. Ein Teil der Warnungen wurde 1980 über über verantwortungsbewusste Redakteure in Großmedien wie ARD, NEWSWEEK, SUEDDEUTSCHE, DER SPIEGEL, veröffentlicht. Der Großteil der Warnungen jedoch gelangte über Bücher, Schriften, Vorträge, über tausende Diskussionsbeiträge in politischen Foren etwa von stern.de, focus.de, spiegel.de, sueddeutsche.de in die Öffentlichkeit. Die Autoren investierten knapp eine Million DM in eine eigene Filmproduktion.

Aber das half alles nichts: Die Warnungen vor drohenden Staatsfinanznotständen, vor Massenverarmung, gewollter Massenvergiftung, vor unvorstellbaren Umweltkatastrophen, die direkt oder indirekt das Werk korrupter Kreise, hatten nicht zu durchschlagenden Erfolgen geführt.

Die Gesellschaften ließen sich schlichtweg nicht warnen – schon weil ab etwa 1982 die Massenmedien zu schweigen begannen. Das war der Beginn der Kanzlerschaft Helmut Kohls.

Erst 15 Jahre später, in 1997, wurde in Sendungen von VOX und ProSieben wieder auf Werke Koeppls/Kendels eingegangen. VOX brachte die Koeppls in Verbindung mit Vorgängen um die Kennedys und mit Verschwörungsthemen, ProSieben im Zusammenhang mit von US-Regierungen geheim gehaltenen Projekten.

Obgleich die ARD 17 Jahre zuvor, in 1980, in Sendungen von TAGESTHEMEN, MONITOR, REPORT zu Rüstungsverschwendungen in Höhen von zig Milliarden DM, wie durch Koeppl ermittelt, wiederholt berichtet hatte, war es zu keinerlei Bürgeraktivitäten und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gekommen. Ein fatales, schicksalshaftes Verhalten.

Heute – in 2008 – steckt Deutschland mit anderen Staaten wie Frankreich, Italien, und selbst die USA wie festgezurrt in einem Verarmungsprozess fest.

Es gibt Hauptgründe für den Niedergang, es gibt Nebengründe.

Die Gesellschaft ließ sich nicht warnen. Die sorgte sich mehr um Tennisbälle als um den Erdball, mehr um Mobiliar, um Urlaubsziele, um protzige fahrbare Untersätze, eben um „Outfits“, um relativ Belangloses. Sie verlor dadurch die Zeit, in der sie hätte die Plünderkreise noch kontrollieren können. Also schnellten die Steuerlasten in die Höhe, wird ein großer Teil der westlichen Bevölkerungen verarmen.

Die Warner verarmten selbst, da ihre Millionen-DM-Einsätze in den knapp vier Jahrzehnten nicht entlohnt wurden. So hatte z.B. die Bavariafilm in Grünwald den ANTARIS-Stoff schon 1989 blockiert.

In der jetzigen Phase blockiert die HypoVereinsbank AG die Arbeiten der Promotoren, die nachweislich alles für das Land und weit darüber hinaus gegeben hatten. Das in einem ganz konkreten gerichtlichen Verfahren. Weitere Blockierer haben sich eingestellt. Blockierer zeigten sich gerade auch über das Internet in Tausenden von Fällen.

Der Korruptionsermittler J.B.Koeppl bzw.die Promotoren hätten dabei auch ganz andere Wege gehen können: noch Ende der 70er Jahre, Anfang 1980 hatte man Ersterem einen Millionen-Dollar-Betrag angeboten, auf dass er seine Arbeit, die eindeutig gegen Korruptionscliquen in der Rüstungswirtschaft wie gegen korrupte, verschwenderische Politiker gerichtet, nicht veröffentliche. Stattdessen hatte er abgelehnt und Vorträge in Washington vor Mitgliedern des US-Senats und des Pentagons gehalten – ja es dabei zu Eklats kommen lassen. Später, in 1980, hatten beide sich geweigert, mit den Reichsten und Mächtigsten in NewYork (John McCloy / Rockefeller) in einem Projekt zusammenzuarbeiten.

Wie berechtigt die Verweigerungshaltung war, zeigt sich heute: ganze Staatensysteme gehen vor dem internationalen entfesselten Börsen- u. Anlagekapital in die Knie. Sie sind erpressbar geworden, da hoch verschuldet. Die Hochverschuldung geht zu einem Großteil auf den Einfluss von Korruptionscliquen zurück, gegen diese sich die Promoter unter Einsatz ihres Hab und Gutes mit dem Willen, dem Land zu dienen, gestellt hatten.

Die beiden Koeppl hatten diese Kreise bei ihrem verdeckten Treffen in Rottach-Egern am 07.Mai 2005 abgefilmt und den Film ins Netz (u.a. YouTube) gestellt.

Alles weitere, auch zur Vita der Promotoren in einer Neuauflage (Eröffnung Juni 2008) von www.fm-tv.net, www.constantin-v-antaris.de www.antaris.com und www.ra-kanzlei-koeppl.de.

17.Mai 2008 München

Verantw.(§ 5 TMG): richard c.kendel 8 1 5 4 5 Mü. richard-kendel@email.de ca-antaris-news@email.de


[1] Derzeit laufen Gerichtsverfahren, die durchaus die Existenz der folgenden Promotoren gefährden, ja gefährden sollen.

[2] Weitere Werke waren: ein Buch über die Billionenverschwendung in der Natorüstung, weltweit publiziert, ein Buch mit dem Titel „Das wichtigste Geheimnis der Menschheit“, intensive Bemühungen, in den grossen, politischen Parteien Fuß zu fassen, der Versuch zu einer eigenen, europäischen Partei 1994 und die lehrstoffmäßige Ausarbeitung einer Politiker- und Staatsbürgeruniversität ab 1997.

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