KINOFILMVORHABEN: ***ANTARIS***

Juni 13, 2016

Zu dem Filmvorhaben in der FM-TV.NET. Hierin auch die Angaben zum Filmstoff.

Gesucht werden kleinere, mittlere, große Kapitalgeber. Das Konto für Geldeinzahlungen ist in der FM-TV.NET mitgeteilt.

Hier jedoch nochmals:

_____________________________________________

Bank-Konto:

Stadtsparkasse München, Konto >ANTARIS<

IBAN: DE917015 0000 0058147315    SWIFT: SSKMDEMM

Verwendungszweck: Förderung Kinofilmvorhaben >ANTARIS<

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Initiatoren: Dr. rer. pol. J. Bob Koeppl u. J. Hermann Koeppl bzw. Robert u. Richard Kendel (Autorennamen)

Adresse (Deutschland/Germany):

Koeppl-Kendel, D – 81245 München  mobil: 0049(170)806.39.00

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Öffentlicher Aufruf!

Juli 29, 2008

Geschätzte Leserinnen und Leser!

Da sich die Unterzeichner nach ihren millionenschweren Einsätzen für das Land

(im Zeitraum von 30 Jahren wurden an die drei bis vier Mill. DM für diese Aufgabe eingesetzt)

nicht mehr finanziell in der Lage sind, dem Land weiter zu dienen . . .

sie wegen diesen politischen Arbeiten

(Ermittlungen und Aufdeckungen milliardenschwerer Korruptionen, sprich Plünderungen öffentlicher und privater Gelder während der zurückliegenden dreissig Jahre)

Schutz durch Kräfte, die dem Land verpflichtet und bereit sind,

dringend benötigen,

da das Land in großer Gefahr, es ausverkauft wird,

die Warner trotz ihren frühzeitigen Warnungen in den dreissig Jahren (nicht erst jetzt und damit zu spät)

durch diese Korruptionscliquen und ihre Trittbrettfahrer

wirtschaftlich existentiell bedroht werden,

geben sie dieses weitere Flugblatt – oder wie man den öffentlichen Aufruf sonst nennen will – heraus.

Sie werden u.a. durch ZV-Maßnahmen gegen sich sowie durch gerichtliche Verfahren, die ihnen aufgezwungen werden, bedroht.

Bild: RB J.H.Koeppl i. Verfahren vor d. LG München I

gegen die HypoVereinsbank

Die Bedrohungen erfolgen insbesondere seitens einer Münchner Großbank H. sowie seitens eines ehemaligen, inzwischen rachsüchtigen und die Notlage ausnützenden Mitarbeiters sowie durch dessen rücksichtslosen Anwalt.

Hier zu den Problemgebieten, die durch die bankendevote Rechtsprechungspraxis des 11. Senats im BGH entstanden sind und einen konkreten Fall mit dieser Großbank betreffen, welche die derzeitige Aussichtslosigkeit eines Prozessgewinns (Zwangsvollstreckungsabwehrklage) deutlich machen:

1. Die Banken erhielten gemäß jüngerer Entscheidungen des 11. Senats des BGH unter seinem bankenfreundlichen Vorsitzenden Dr. Nobbe grundsätzlich die Rechtsposition eingeräumt, sich nach für sie lukrativer Finanzierung weit überteuerter Immobilien (das haben sie in hunderttausenden Fällen getan) dummdreist – oder soll man besser sagen zynisch – aus der Verantwortung zu ziehen. Der BGH lässt sie grundsätzlich (mit einigen Ausnahmen) erst dann in die Pflicht (zb. Aufklärungspflichten) nehmen und haften, sofern die sittenwidrige (wucherische) Überhöhung des Immobiliendarlehens bzw. Immobilienkaufpreises (nahezu das Doppelte des wahren Verkehrs- oder Marktwertes) nachgewiesen ist. Andere Entscheidungen des BGH setzen gar voraus, dass die Bank von der Sittenwidrigkeit Kenntnis besaß. Ansonsten wird bei Vorliegen von Sittenwidrigkeit die Verwerflichkeit der Gesinnung unterstellt.

Anderen Marktteilnehmern wird dieses „Recht“ von Seiten des Gesetzgebers wie der Rechtsprechung n i c h t eingeräumt. Dort herrschen noch einigermaßen korrekte Anbieterpflichten und Verbraucherschutzrechte. Der EuGH hat nun mit seinem Urteil im Oktober 2005 diese Rechte wieder gestärkt und dem BGH (11. Senat) einen Rüffel erteilt.

Innerhalb des BGH (zum 2. und 3. Senat) gibt es allerdings Meinungsunterschiede zum Vorgehen des 11. Senats.

2. Im konkreten Fall wurde gegen diese Münchner Großbank seitens einer von ihr geschädigten Person eine Abwehrklage gegen die Vollstreckung aus zwei Grundschulden beim Landgericht München I (29. Kammer) erhoben.

Es wird darin seitens der von der Bank Geschädigten – die Ehefrau des Korruptionsermittlers J. Hermann Koeppl – behauptet, dass es 1999 ein Kaufpreissplitting gegeben hatte: der eine Teil der Käufer zahlte für die gleiche Wohnung bei gleicher Ausstattung im gleichen Zeitraum DM 100.000 bis 120.000, der andere DM 170.000 bis über 184.000.- . Die Klägerin und Geschädigte bezahlte den Höchstpreis, nämlich DM 184.500.

Es wurde nun durch sie im Prozess vorgetragen, dass bei einer Überhöhung um 84%, welche gutachterlich festzustellen ist, Sittenwidrigkeit vorläge. Denn auch der Preis von DM 100.000.- sei bereits zu hoch angesetzt gewesen. Das Objekt – eine ETW mit ca. 50 qm aus dem Jahre 1956 – sei bestenfalls – da die Wohnanlage wie die Wohnung unsaniert – DM 70.000 wert gewesen.

2. Die Klägerin und Bankkundin bzw. Geschädigte hatte mit einem Finanzierungsvermittler E., der unrichtige Angaben zum Objektwert von Anbeginn der Gespräche machte, um die Geschädigte zum Kaufabschluß zu verlocken, zu tun. Er brachte die beiden Darlehensverträge – es handelte sich um den Kauf von zwei Wohnungen – zur Unterschriftsreife.

Mit der Bank H. bestand keinerlei direkter Kontakt, lediglich kurz vor Unterzeichnung der beiden Darlehens- und Sicherungsverträge ein brieflicher. Die Selbstauskunftsdaten etc. stellte dieser Finanzierungsvermittler E. her. Er schob die die beiden Finanzierungsverträge und den notariellen Vertrag vorbereitenden Urkunden etc. hin und her und gab sie der Bank H.. Er trat faktisch als ihr Erfüllungsgehilfe in Erscheinung. Sie duldete dessen Auftreten.

Die Bank H. beteiligte sich selbst in Form einer zweiseitigen Wirtschaftlichkeits- u. Liquiditätsrechnung an den Fehlangaben des Finanzierungsvermittlers E. wie auch denen des Objektverkäufers K.. Alles geschah per Fax, per Post und per Telefon. Es gab keinen persönlichen Kontakt vor und bei Darlehensunterzeichnung mit der Bankfiliale. Die Gegenzeichnung der Darlehensangebote durch die Klägerin erfolgte durch die Bank zwei Tage vor dem Kaufvertrag der beiden Immobilien.

Am gleichen Tag der Verbriefung, einige Stunden vor dem Notartermin, wurden im Rahmen einer Objektbesichtigung vor Ort (Nähe Hanau, Großraum Frankfurt) Gespräche mit der Verkäuferseite K. und dem Finanzierungs- und Objektvermittler E. geführt. Diese Gespräche wurden genehmigt auf Videoband aufgezeichnet, da K. wie E. argumentiert hatten, dass die die beiden Wohnungen bewohnenden Mieter keine Besichtigung zuließen. Aus der genehmigten Videoaufzeichnung geht hervor, dass die Klägerin wie ihr Ehemann bei diesem Gespräch ganz klar über den Wert der Anlage und über ihren Sanierungsbedarf hinwegtäuscht wurden.

Zweck des gesamten Prozedere war aber nicht der Immobilienerwerb und seine Finanzierung, sondern der Gewinn einer Liquidität. Denn die Klägerin befand sich durch vorangegangene Kreditkündigungen seitens dieser gleichen Bank H. im Sommer 1999 in finanzieller Not. Diese Bank H. hatte sechs Wochen vor dem Kauf der beiden teuren Immobilien bei Hanau DM 74.000.- fällig gestellt gehabt. Während die Bankzentrale in München die Kredite kündigte, räumte die Filiale dieser gleichen Bank in Stuttgart und Esslingen ein Kreditvolumen von über dem Fünfachen dessen (DM 370.000) ein. Der Kreditvermittler argumentierte, dass sich die beiden Objekte selber – unabhängig von der Bonität der Darlehensnehmerin – finanzieren und tragen würden.

Diesem Argument wurde seitens der Darlehensnehmerin nichts entgegegen gesetzt. Es war schlüssig.

Dass das die eigentliche Fallenstellung war, war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erkennen, zudem es auch keine Kaufpreissammlung der Stadt, in welchem die beiden Immobilien liegen, gab.

Der Finanzierungsvermittler lockte zusammen mit der Verkäuferseite mit dem Angebot, dass wir mit dem Erwerb der Immobilien eine Auszahlung einer Instandhaltungsrücklage, sprich Liquidität (in Höhe DM 44.000) zur Überbrückung momentaner Liquiditätsschwierigkeiten verknüpft sei. Die Immobilien selbst seien höchst werthaltig, die Großbank in München – eine sehr renommierte – würde sie finanzieren und auch so eingewertet haben, so die Angaben des Finanzierungsvermittlers E. .

Diese Großbank war auch die Hausbank der Familie des Ehemanns der Klägerin seit über 75 Jahren gewesen.

Man lockte damit beide in eine noch weitaus größere Notlage hinein. Vermittler E. wie Verkäufer K. zeigten sich zuvor einfühlsam und angetan von den Filmarbeiten, in denen der Ehemann der Klägerin 1999 steckte. Beide machten mehrmals klar, dass sie diese Arbeiten auf diese Weise unterstützen würden.

3. Nun argumentiert der BGH, dass auch dann, sofern der Vermittler diese Dienste erfüllte, er als Erfüllungsgehilfe tätig wurde, die Bank ihn als solchen gewähren ließ, der Bank dessen Fehlverhalten nicht zu zurechnen sei, wenn der Vermittler keinerlei Fehlangaben zu den Darlehenskonditionen selbst gemacht hat.

Dieses widerspricht jedoch dem Grundgedanken des Verbraucherrechts und dem Zweck und Inhalt des § 278 BGB.

Auch hier erlaubt sich der BGH (11. Senat) eine Sonderbehandlung der Bankenseite.

Der 11. Senat stellt sich damit gegen Fundamente des Grundgesetzes, des Rechtssystems. Diese liegen u.a. im Art. 14 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG. Die Sozialverpflichtung des Kapitals (Eigentums), das heisst auch der Interessen der Banken etc., wird durch diese Banken- und Rechtsprechungs-Praxis unterlaufen.

Der BGH folgt mit seinen Entscheidungen einer informellen Vorgabe der Bundesregierung. Diese Regierung befindet sich tatsächlich in schwerer Interessenkollision. Denn der deutsche Staat ist Banken, sprich Gläubigern, wegen exorbitant hoher Verschuldung verpflichtet.

4. Die Bank hatte ein Darlehensvertragsformular zur Unterzeichnung vorlegen lassen, in welchem völlig auf die Beleihungsobjekte – wie im notariellen Kaufvertrag benannt – abgestellt wurde. Es wurden daher n i c h t Erwerbsnebenkosten wie Damnum, Provisionen (Maklergebühr), Grunderwerbsteuer, Notarkosten usw. mitfinanziert, sondern die reinen Grundstücks- und Gebäudekosten.

In ihrer Freizeichnungsklausel im Darlehensvertrag legt die Bank H. nur für diesen Fall der Mitfinanzierung der Erwerbsnebenkosten (wie hier im konkreten Fall nicht gegeben) fest, dass dann von der Finanzierungshöhe n i c h t auf den wahren Wert der Immobilie geschlossen werden dürfe.

Auf dieses Lockmittel war die Klägerin und ihr Ehemann mit hereingefallen. Sie schlossen daraus, dass in diesem Falle per Umkehrschluss sehr wohl vom Finanzierungsvolumen auf den Wert der Immobilie geschlossen werden dürfe und könne.

5. So konnte die Bank – bei dieser Glaubhaftmachung des Wertes der Immobilie – der Geschädigten eine Unterwerfungserklärung abringen, mit welcher sie nun Vollstreckungshandlungen in das Gesamtvermögen (damit auch persönliche Vermögen) der Geschädigten vornimmt.

Im nachhinein zeigt sich u.a. diese Freizeichnungsklausel im Gesamtkontext – das ist der Verdacht – als raffinierte Tarnung: sofern die Bank in Absichten unzulässiger Selbstbereicherung und Zerstörung diese Falle ausnützen sollte, dann erledigt sie damit das Geschäft derer, die zu den Großkorruptionscliquen gehören, welchen die beiden Koeppl im Zuge ihrer Arbeiten innerhalb der zurückliegenden dreissig Jahre kräftig auf die Zehen gestiegen waren.

Ein Tatzusammenhang ist zumindest deshalb nicht auszuschließen, weil die Kreditkündigungen im Juni 1999 erfolgten, nachdem in der Filmproduktion des Ehemanns der Klägerin im März bis Mai 1999 u.a. Interviews zum Thema Korruption mit Politikern in Bonn und München avisiert worden waren, und am 13. Mai 1999 die Abhörstation Echelon der Amerikaner und Briten in Bad Aibling per Kamera unter die Lupe genommen, anschließend das Drehmaterial auf Betreiben der US-MP seitens der Polizei vor Ort beschlagnahmt wurde.

6. Diese Strategie von Banken und Staat trifft eine Menge Bürger in Deutschland im Kern ihrer Existenz. Sie wirkt großflächig einkommensentziehend.

Sie könnte eine der Strategien sein, um dieses Volk zu knebeln und zu entmachten. Man muss diese Strategien in Verbindung mit der Vernichtung von Volkseigentum (sprich Staateigentum) durch Verkäufe von Staatseigentum an in- und ausländische Spekulanten sehen.

Kommunen trennen sich von hunderttausenden Sozialwohnungen (sie wollen sich insgesamt von zwei bis drei Millionen Sozialwohnungen lösen, derart pleite sind sie bereits), sie „befreien“ sich von kommunalen Einrichtungen hier und dort, was unzulässig und letztlich der Weg in die Staatsauflösung bedeutet. Bund und Länder wie Kommunen trennen sich von Gebäuden, von Kunstschätzen, selbst von hoheitlichen Aufgaben.

Selbst Haftanstalten (JVA`s) gehen Schritt für Schritt in ausländische oder andere private Hände über (JVA Hünfeld, Hessen), die Bundesdruckerei halten britische Hände in Besitz und Eigentum, das gesamte BAB-Raststättennetz innerhalb der BRD wurde ebenfalls britischen Investoren übereignet, die Bundesautobahnen sollen ebenfalls verkauft werden, nur um die durch marode Staatsfinanzen herbeigeführte Lage, welche wiederum das Werk von Korruptionen ist, zu übertünchen.

Denn es ist klar, dass diese Strohfeuereffekte nicht nur den Deutschen ihr Land rauben, sondern auch keinerlei Lösung der Finanzprobleme darstellen.

Ein Firmeninhaber, der seine Firmensubstanz veräussert, um schuldenfrei zu werden, der hört auf, Unternehmer zu sein. So ergeht es diesem Staat, der längst keiner mehr ist, da er sich in Händen seiner Gläubiger – meistens sind es Banken aus dem In- und Ausland – befindet.

Dieser Staat wird seit Jahrzehnten ausgeraubt, wie die Koeppls seit dreissig Jahren ermitteln und in 1980 / 1981 über Großmedien großflächig veröffentlichen ließen.

Die, die das das Land und die Menschen vor den Folgen milliardenschwerer Korruptionen zu Lasten der Staatsfinanzen warnten, werden einer Existenzvernichtungsstrategie seitens dieser Großbank H. und nun auch anderer Kreise, die sich trittbrettfahrerartig anhängen, unterworfen und müssen betteln gehen. Denn die meisten Gerichte schützen sie nicht – wie sich dieses derzeit darstellt.

Lieber Leserinnen und Leser, schreiben und schreien Sie das – schon auch aus Ihrem Interesse – hinaus und lesen Sie in den Nachrichtenthemen unter den Domainadressen

www.antaris.tv

www.fm-tv.net

www.constantin-v-antaris.de

http://www.antaris.com

http://www.ra-kanzlei-koeppl.de

richard c. kendel, constantin antaris, Dr. J.B.Koeppl, Robert Kendel, 8 1 5 4 5 München

ca-antaris-news 29-7-2008


HINTERGRÜNDE der derzeitigen Verarmungstendenzen – der US-Publizist Michael C. Ruppert zu J.B.Koeppl, München

Juli 28, 2008

Sowie
die Hintergründe des derzeitigen GLOBALISERUNGS– und

INTERNATIONALEN TERROR-SPEKTAKELS

unter US-Präsident George W. Bush:

31. Okt. 2001
aktualisiert 1.1.2005

DR RER POL J B KOEPPL, NATO-Experte
http://www.antaris.com
http://www.constantin-v-antaris.de
http://www.best-government.de

Von dem Verfasser bisher veröffentlichte Bücher:
„NATO RÜSTUNGSMANAGEMENT und Verteidigungsfähigkeit der NATO-Staaten“
„DAS WICHTIGSTE GEHEIMNIS DER MENSCHHEIT“
„ANTARIS – der Traum von einer anderen Welt“:

LIEBE FREUNDE:
Hinter der weltweiten Verarmung von immer mehr Bürgern (wobei der EURO
einen ganz gezielten Einfluss dahingehend auszuüben hat),
hinter dem IRAK- und dem baldigen IRAN-Konflikt und anderen Einmärschen
der USA unter George W. Bush bzw. hinter der Globalisierung, der
sogenannten >One World-Policy<, auch den Lauschangriffen, smart cards,
Strichcodes, biometrischem Pass, dem Fingerprint und dem DNA-Tests

stecken ausgeklügelte Strategien der Geheimkreise mit einer
einzigartigen Zielrichtung, den GLÄSERNEN BÜRGER WELTWEIT mit aller
Brutalität und Gerissenheit in den nächsten 10 Jahren zu schaffen. Wir
warnen davor schon seit 1980!

Die 1. Hinweise:
Die Attacken auf das WORLD TRADE CENTER und das PENTAGON am 11.9.01, den
Terrorangriff auf das Paradise-Hotel in Mombassa, Kenia am 28.11.02, den
Anschlag am 11.3. in Madrid, die Konflikte in Bosnien, Kosovo usw. hat
man nur deshalb inszeniert, um die Kontrolle der Bürger weltweit immer
mehr durchsetzen zu können. Denken Sie heute auch an den High-Tech-Pass,
der jetzt von der EU bald ausgehändigt wird und der den Fingerprint und
viele wichtige Daten über seinen Besitzer beinhaltet. In Afghanistan
werden derzeit ganze Armeen deshalb ausgebildet, um eines Tages nicht
nur gegen die Terroristen, sondern auch gegen die Bürger weltweit
vorgehen werden.

Denn die Demokratien sind bis heute Tarnkappen
bzw. Scheindemokratien zur Vorbereitung der
WELTDIKATUR u.a. über Kriege wie den IRAK-Krieg.
Und der nächste Krieg steht schon bevor bzw. der Krieg gegen weitere
Länder im Nahen Osten und auch in Asien.

Zur Beweisführung

ein Artikel des sehr mutigen US-Publizisten,

Michael C. Ruppert,

einer der vielen Artikel aus seiner Website http://www.copvcia.com, der kurz
nach dem 11/9/2001 in gewissen Kreisen um die Welt ging und u.a. den
amerikanischen Kongress – dies sicher nicht im Sinne des US-Präsidenten
George W. Bush – wachrufte.

Inzwischen eilt dieser Brief, der auf einem Interview mit Dr. rer pol.
J. B. Koeppl basiert, in manche Parlamente (so Rußland, England), auch
in die Regierungsorganisationen und Nicht-Regierungsorganisationen u.
löst hoffentlich bald mit vielen anderen Aktivitäten und Bewegungen eine
gehobene Bewegung hin zu wirklich fundamentalen Lösungen und zu der
positiven Welt aus …

„Der geplante Vier-Jahres-Krieg“
Mike C. Ruppert, USA – CA, November 2001.

Es gibt Beweise, dass – was gerade jetzt die Welt derzeit miterlebt –
über den Kampf gegen den internationalen Terrorismus ein kalt
berechnender Kriegsplan verfolgt wird. Und es gibt Beweise, daß die
Attacke auf das WTC nur einer der vielen Auslöser war, um eine
endgültige Eroberung der Welt in Bewegung zu setzen … die
Weltereignisse nach den Attacken vom 11. 9.2001 wurden also nicht nur
von gewissen, geheimen Kreisen vorhergesagt, sie wurden auch von ihnen
systematisch geplant, sozusagen wie in einem perfekten Orchesterstück
zusammengesetzt …

Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist nämlich nach den
Worten eines der mächtigsten Männer der Welt erst der Anfang eines sog.
letzten Konfliktes, bevor die totale Weltvorherrschaft von den
Vereinigten Staaten aus zur Auflösung der nationalen Regierungen führt.

Die Konstellation – das meint immerhin das Ratsmitglied für
ausländische Beziehungen (CFR) und der frühere, nationale
Sicherheitsberater des US-Präsidenten Jimmy Carter, Zbigniew Brzezinski
– soll letztlich zur Auflösung der Nationalstaaten führen.

Und diese
soll dann in eine NEUE WELTORDNUNG, in die >New World Order< (siehe den
US-One-Dollarschein) einmünden.

Als Mittel zur Einschüchterung der Bevölkerungsschichten bietet Zbig
Brzezinski eine Welt im reinen Chaos an.

Genau diese Position wird nun von dem internationalen Politikexperten
Dr. J. B. Koeppl Ph.D. vertreten, schrieb Mike C.Ruppert:

„J. B. Koeppl war u. a. Berater des früheren NATO-Generalsekretärs Dr.
Manfred Wörner. Am 6. November 2001 sagte er zu M. C. Ruppert in einem
Interview, daß „die Interessen hinter der Bush-Administration, diese
hinter der Geheimorganisation, dem CFR, diese hinter der von Brzezinski
selbst im Auftrag von David Rockefeller gegründeten Trilateralen
Kommission und diese hinter der sog. Bilderberger-Group (alles
Geheimorganisationen) einzig alleine darauf abzielen, die Weltdiktatur
innerhalb der nächsten vier Jahre, also bis 2005 zu erzielen.

J. B. Koeppl´s Worte lauten:

„Die Insider kämpfen heute nicht gegen die
Terroristen. Sie kämpfen gegen die Staatsbürger, und das auf der gesamten Welt“.

In einer andauernden Serie von Artikeln stellte M. C. Ruppert selber
fest, daß die US-Regierung eine gewisse Vorkenntnis von den
WTC-Angriffen zumindest hatte u. diese Angriffe nicht verhindern wollte
– da die US-Regierung die öffentliche Zustimmung zu einem Krieg sichern
mußte, der nun seit dem 11/9 voll im Gange ist. Es ist ein Krieg, wie
ihn Vizepräsident Cheney klar genug beschrieb, „und der niemals in
unserem Leben enden wird“. Cheney meinte, daß dieser Krieg nicht enden
wird, bevor nicht alle bewaffneten Kräfte auf der ganzen Welt, die sich
über ihre politischen, ökonomischen und militärischen Fähigkeiten einer
Weltdiktatur widersetzen könnten, gänzlich zerstört sind.

Dann in dem Artikel von Mike C. Ruppert geht es weiter:

„Im Rahmen der Forschungen auf dem NATO-Rüstungssektor reiste Dr. J. B.
Koeppl ab 1979 mehr als nur einmal nach Washington D.C., und von dort
direkt ins Weiße Haus, von wo er aus dann über das US-Magazin Newsweek
publizierte. J. B. Koeppl stieß im Weißen Haus auf den berühmten
Sicherheitsberater Präsident Jimmy Carter`s, Zbig Brzezinski,
gleichermaßen auch noch dem Chef seines damaligen Freundes Steve
Larrabee (CFR). Weitere Washington-Kontakte umfaßten neben diesem
Kontakt auch den Kontakt zu John J. McCloy II, dem Sohn von J.F.
Kennedy-Berater John McCloy u. Kriegsminister unter President Roosevelt.
J. B. Koeppl traf 1982 in Berlin auch noch den international bekannten
Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman und hohe Beamte der
US-Regierung in den sogenannten „Vorhöfen„ der Geheimkonferenzen. J. B.
Koeppl ist die erste Person, die ich interviewt habe, so Mike Ruppert,
die nun zu einer direkten Darstellung der Geheimkonferenzen– bzw.
Bilderberger -Sub-Tagungen, so der Mont Pelerin bereit war. J. B. Koeppl
war natürlich zu diesen Tagungen eingeladen – bevor er sich gegen diese
geheimen Kreise öffentlich aussprach – und nachdem er bereits 1980
feststellte, daß Zbig Brzezinski wesentlichster Teil einer Gruppe ist
u. war, die eine Weltdiktatur plane.

J. B. Koeppl nun dazu im Interview, so Ruppert:
“Schon seit 1983/4 verweise ich – ohne jeden Erfolg – auf die geplante
Übernahme der Macht durch eine geheime Weltregierung in Gesprächen mit
sehr vielen Bürgern. Ich verweise auf einen offensichtlichen Plan, der
u.a. beinhaltet, sämtliche Demokratien der Welt ganz langsam u.a. durch
schwere Krisen und Skandale zu vernichten. Ich weise ebenso darauf hin,
daß die meisten Politiker gar nicht gemäß ihres Eides zugunsten ihrer
Völker und auch nicht gemäß ihres Charakters, sondern ausschließlich
aufgrund ihrer Loyalität gegenüber gewissen Machtkreisen ihre Kraft
erhalten. Die Demokratien, die wir heute haben, sind ausschließlich
Pseudo-Demokratien.

Ruppert:
J. B. Koeppl fiel bei diesen Machtkreisen rasch in Ungnade . Er
erinnerte sich zB aber auch an den US-Kongreßabgeordneten Larry
McDonald, der Vorsitzender des US-Repräsentantenhauses war, und den er
1982 in Nürnberg traf. McDonald, der an einer US-Präsidentschaft
arbeitete, war ein schwerwiegender Kritiker dieser Macht-Eliten – bevor
er bei einem myseriösen Flugzeugabsturz starb. McDonald saß nämlich 1982
mit einer Reihe Gleichgesinnter in einem koreanischen Jumbo der sog.
„Korean Airflight 007“, der von den Sowjets auf seinem Flug von
Anchorage (Alaska) nach Südkorea angeblich irrtümlich abgeschossen
wurde. J. B. Koeppl weiß ganz genau, daß der Absturz nur ein Attentat
auf ihn und seine politischen Freunde war.
J. B. Koeppl wörtlich:
“Die Insider sind eine hochkriminelle, sehr machtvolle Gesellschaft. Es
war zB nach meiner ungeschminkten Kritik nicht mehr möglich, in den
angesehenen, großen Medien der Welt zu veröffentlichen. Alleine daran
sieht man nun ihre grandiose Macht. Meine politische Karriere endete
abrupt – was ein klarer Beweis für die Machenschaften hinter dem Rücken
von Milliarden war und ist….
… Wir in der westlichen Welt sind bis heute einzig alleine nur dazu
ausgebildet, gute Verbraucher zu sein, um – abgelenkt vom Wesentlichen –
auf relativ unwichtige Attribute wie Geld, Autos, Schönheit zu achten.
Wir Bürger sind nicht dazu trainiert worden, den Charakter in den
politischen Führungskräften zu erkennen und zu suchen. … J. B. Koeppl,
der bereits 1980 diverse Doktorthesen über das NATO-Management verfaßte,
verfaßte ab 1982 neben dem Roman „Antaris“ das Buch mit dem Titel: „Das
wichtigste Geheimnis der Menschheit“.

Copyright 2001.
All Rights reserved, Michael C. Ruppert und From The Wilderness
Publications, http://www.copvcia.com. Das URL: http : //
globalresearch.ca/articles/RUP111B . html

Armut in der reichsten Großstadt Deutschlands (in München Stadt) – mit den reichsten Gemeinden Deutschlands an seinem Südrand (Grünwald, Pullach, Starnberg):

Folgen der Korruption . . .

Nur die Korruption konnte ein ehemals reiches Land in den Abgrund reissen. Die Korruption zerstörte die Wirtschaftskraft (überließ sie ausländischen Geldgebern und anderen Spekulanten) – sie unterband beispielsweise wichtigste Technologien und blockierte beste Kräfte: die Unfähigen gelangten in Spitzenstellungen . . . . Deutschland verlor an Innovationskraft ohne Ende . . .

Es sitzen zu viele Saboteure auf den Posten . . .

Süddeutsche Zeitung Online vom 13.3.2006
13.03.2006 18:08 Uhr
Armutszeugnis
Mieten und Arbeitsmarkt setzen Jugend und Alten zu

Der Sozialforscher Rolf Romaus konstatiert München für „ein nie da gewesenes Niveau“ der Armut.
Von Sven Loerzer

Er ist der Vater der Münchner Armutsberichte: Seit 20 Jahren untersucht der Sozialforscher Rolf Romaus die Lebens- und Einkommensverhältnisse in München. Doch Grund zur Freude bietet ihm das persönliche Jubiläum nicht – . . . . „Es ist deprimierend.“ Für 2004 konstatiert Romaus „ein nie da gewesenes Niveau“ der Armut.

13,1 Prozent der Münchner Bevölkerung sind arm, 177711 Personen – mehr als doppelt so viele wie 1986 und um rund 21000 Personen mehr als 2002. . . . . . Als arm gilt, wer für seinen Lebensunterhalt weniger als die Hälfte des nationalen Pro-Kopf-Einkommens zu Verfügung hat: Das sind 465 Euro pro Monat für Menschen, die in Mehrpersonenhaushalten leben, und 776 Euro für Alleinstehende.

. . . . . Sozialhilfebeziehern mit 31 Prozent mehr als doppelt so viel aus. Die „extreme wirtschaftliche Benachteiligung von Kindern“ freilich ist kein Münchner Phänomen, sondern bundesweit zu beobachten – ein „Armutszeugnis“ für die Gesellschaft, wie Romaus betont.

. . . . .

Die Altersarmut wird sich in den nächsten Jahren „deutlich verschärfen“, befürchtet Romaus, „durch die Nullrunden bei der Rente“. Besonders betroffen von der Altersarmut sind Migranten: Unter den nicht-deutschen Senioren ist der Anteil der Grundsicherungsbezieher sieben Mal höher als bei deutschen Senioren.

Hauptursache für die Armut bleibt neben Arbeitslosigkeit die hohe Mietbelastung. . . . . .
Datum: 13.03.2006 19.14 Uhr

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ENTWURF zu einer STAATSKONZEPTION

Juli 28, 2008

*** OPERATION A N T A R I S ***

Informationen zur Gesellschaft/Politik
Erster Entwurf einer Staatskonzeption
(Wiederherstellung der grundgesetzlichen Lage in der BRD)

– Lassen wir uns auf die Werte des Grundgesetzes hin einigen –
Seine Werte sind (keine absolute, abschließende Darstellung!):

  1. Vorrang der Menschenwürde (ungeteiltes, unteilbares Recht aller Menschen – also auch von Asylsuchenden)
  2. Vorrang der Lebensrechte (ungeteiltes, unteilbares Recht aller Menschen) – Bewahrung der Schöpfung
  3. Weitgehende Unabhängigkeit des Schulsystems von staatlichen und industriellen Einflüssen (Anleitung zu grundgesetzlichem Verhalten vorrangig, das heißt Verhinderung der Heranbildung egoistischer Kräfte von jungen Jahren an!)
  4. Nachrang der Geld- und Eigentumsrechte
  5. Teilung der Gewalten im Staat zu seiner Kontrolle (vor allem Unabhängigkeit und Stärke der Justiz, des Rechtsschutzes) – wirksamste Waffe gegen Korruption im Staat und Haushaltsgelderverschwendung (echte Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofes etc.). Parteien durchziehen nicht weiterhin sämtliche Bereiche des Staates (Justiz insbesondere) und der Gesellschaft (Wissenschaft, Medien, Kunst u.a.).
  6. Freiheit der Wissenschaft und Forschung, Entwicklung
  7. Maximale Aufklärung der Bevölkerung durch die Kontrollorgane und Medien. Hierzu vor allem nötig die Freiheit der Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Werte zu Zif. 1. und Zif. 2 – Verzicht der Medien auf Sendungen, die auf Asozialisierung der Bevölkerung abzielen und dergleichen. Die Parteien wirken an der Willensbildung des Volkes mit, keineswegs dominieren sie diese.
  8. Marktwirtschaftlich-soziales System, mit starken kartellrechtlichen Kontrollen etc.
  9. Sicherheit innere: im Rahmen der Werte zu 1. und zu 2, damit Ausschluß etwa von verdeckten Verstößen gegen die Menschlichkeit in Gewaltverhältnissen etc. .
  10. Sicherheit äußere: eingebunden in eine Politik der friedlichen Koexistenz zwischen den Völkern. Sie setzt Offenheit voraus, verbietet Kapitalausbeutung, Übervorteilungen, verdeckte Unterwanderung, Korruption und dergl. .


Wir können hier nicht alles auftischen, was in den Büchern und Manuskripten steht.

Die Gefahrenlage ergibt sich aus massiven Verstößen in nahezu allen Punkten des Zehnpunkteprogramms.

In der heutigen Lage, die so völlig verworren ist und scheinbar nur noch Gewaltmaßnahmen angeraten sein läßt (bis hin zur Auflösung der Grundrechte), muß besonnen reagiert werden. Der Terrorismus ist in seinen tiefen inneren Schichten zu erfassen. Er ist ein Symptom, eine Entwicklung, die durch die Zerstörung obiger Werte ermöglicht wurde.

Der Islam wirft den westlichen Staaten, den Industriestaaten Zerstörung der globalen Lebensgrundlagen zurecht vor.

Dadurch erfährt er seinen Impetus!

Wenn wir seine Aussagen nicht aufgreifen, sind wir nicht in der Lage, das Problem auch bei uns im Westen zu erfassen und entsprechend besonnen zu reagieren.


Unterlaufen wurde das Grundgesetz seitens der Bundesregierungen in wesentlichen Punkten. Einige davon seien hier herausgegriffen:

(A) Staatsfinanzen

Das GG sagt in

Artikel 109
[Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern]
(2) Bund und Länder haben bei ihrer Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen.
(4) Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts können durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Vorschriften über
1. Höchstbeträge, Bedingungen und Zeitfolge der Aufnahme von Krediten durch Gebietskörperschaften und Zweckverbände und …. (Ende des Gesetzes-Auszuges)

Es steht im

Artikel 115
[Kreditaufnahme, Grenzen]
(1) Die Aufnahme von Krediten sowie die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Rechnungsjahren führen können, bedürfen einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. (Ende des Gesetzes-Auszuges)

Bedingt durch enorm angestiegene Aufgaben des Staates in den zurückliegenden Jahrzehnten, bedingt auch durch enorme Steuergelderverschwendungen, teils auch durch Korruption bzw. Veruntreuungen (siehe u.a. die Vielzahl von Presseartikeln hierzu wie unter http://www.constantin-v-antaris.de) wuchs das Gesamtstaatsdefizit (Bund-Länder-Kommunen) auf etwa über vier Billionen DM an.
Die Zahlen wurden in der Zeit der Regierung Kohl und Waigel nach unten gedrückt, teilweise ermöglicht durch massive Versilberung des Bundesvermögens, durch Einsparungen in Haushaltspositionen (etwa Äussere Sicherheit „Bundeswehr“ – Verkehr „Bundesbahn“ – Kommunikation „Telekom“ – Post etc.).

Der Bund, aber auch die Länder lösten sich von beträchtlichen Aufgabenbereichen.
Die BRD mußte schließlich das Staatsziel „Senkung der Netto-Neuverschuldung“ innerhalb der Vorgaben der EU zur Einführung des EURO erreichen.

Gleichwohl gelang es ihr nicht, die in Art. 115 GG festgelegten Grenzen (s.o.) einzuhalten.

Wegen der hohen Staatsverschuldung liegt hier ein absolut klarer Verstoß gegen das Gebot des GG in Art. 115 vor.

Dieser Verstoß hat zahlreichste Konsequenzen für die innere wie äußere Sicherheit, für die Sozialaufgaben des Staates wie für seine wirtschaftliche Lenkungsfunktion, nicht zuletzt als Öffentlichrechtlicher Auftraggeber!
Der Staat wurde überdies von in- und ausländischem Kapital erpressbar.


(B) Unterwanderung, Auflösung der Grundrechte

Das GG basiert auf einem eindeutig hierarchischen Prinzip. Die Rechte und Verpflichtungen, die elementarer Art sind, sind auch vorrrangig und voran gestellt.

Es geht aus den vorangestellten Artikeln

Artikel 1

[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

und

Artikel 2

[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

u.a. eindeutig hervor, daß Geldinteressen, industrielle Interessen etc. diesen nachzuordnen sind.

Das Gegenteil jedoch ist jedoch in vielen Entscheidungsprozessen von Staat und Wirtschaft eingetreten. Der Gesetzgeber beschloß Gesetze, die gegen diese Prinzipiensetzung verstoßen.

Nicht ohne dem wurde aus der BRD ein Industriestaat. Der Begriff „Industriestaat“ beinhaltet zwangsläufig die überwiegende Vorrangstellung von Wirtschaftsinteressen gegenüber elementaren Belangen des Umweltschutzes etwa.

In

Artikel 14

[Eigentum; Erbrecht; Enteignung]
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

und

Artikel 20a

[Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen]
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

heißt es eindeutigst, daß das Eigentum, also auch das Privatkapital verpflichtet. Es hat dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen! Es heißt insbesondere, daß der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen vorrangig ist.

Aber wenn dieses grundgesetzliche Gebot eingehalten worden wäre, gäbe es keine Umweltzerstörungen dieses Ausmaßes mit Schäden in kaum noch bezifferbarer Höhen.

Anstatt die Industrie zur Entwicklung von umweltgemäßen Produkten (Ersatz oder drastische Verbesserung insbesondere von Otto- und Dieselmotoren) zu veranlassen, massive steuerliche Anreize hierzu zu schaffen, durch unabhängige wissenschaftliche Institutionen dafür zu sorgen, daß ein Gegengewicht zu den einseitigen Industrieinteressen (Dominanz der Gewinnmaximierung) entsteht, hat der Staat schon durch seine Hochverschuldung sich der Lenkungsmittel in diesem Elementarbereich beraubt.

Durch die faktische Vorrangigstellung von Wirtschaftsinteressen wurde großteils auch der Rechtsschutz des einzelnen Bürger vor Gericht in punkto Gesundheitsschutz unterlaufen. Wissenschaftlichen Gutachter, zu häufig abhängig von der Industrie, steuern den Ausgang von Prozessen. Auch sind viele nachgeordnete Gesetze keineswegs auf die grundgesetzlichen Verpflichtungen (Gesundheitsschutz- Lebensschutz) ausgerichtet.

Das Paradoxon hieraus:
Es ist zwar der Schutz durch Körperverletzungstatbestände, Tötungsdelikte gewährleistet. Aber der Schutz vor Beeinträchtigung durch übliche Emissionen aus dem Straßenverkehr und dergleichen ist nicht gegeben. Daß sie die Gesundheit auf Dauer und nachhaltig schädigen, ist hinlänglich bekannt, hat aber im Gesetzessystem keinen Einzug gefunden. Demnach dürfen Motoren eingesetzt bleiben, gibt es kein einklagbares Recht!

Weil die Untergesetze (sog. allgemeine Gesetze) dem Grundgesetz in diesem Punkte kaum folgten, ist der Rechtsschutz nicht gewährleistet, liegt damit auch ein Verstoß gegen Art. 3 vor.

Artikel 3

[Gleichheit vor dem Gesetz; ……… ]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Denn vor Gericht haben in diesem Punkte Wirtschaftsinteressen in der Regel Vorrang. Der Bürger ist benachteiligt, Manager von Industriebetrieben, ihre Gewinninteressen sind bevorteilt. Mit umweltzerstörerischen Produkten läßt sich offenbar weitaus mehr Geld verdienen als mit umweltbezogenen Produkten!

Damit liegt indirekt im Umkehrschluß auch ein Verstoß gegen den

Artikel 19

[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, ………….
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

vor.

Denn Grundrechte ( das Recht auf natürliche Lebensgrundlagen) werden durch Nichtverabschiedung entsprechender nachrangiger Gesetze in der Praxis dann nicht geschützt bzw. unterlaufen.

Dann kann aber auch durch Nichterlass von Verwaltungsakten (kein Einschreiten gegen monopolartige Strukturen oder gar Kartelle in der Industrie, die quasi den technologischen Fortschritt und Stand diktieren) das Recht auf Schutz der allgemeinen Lebensgrundlagen wie der Gesundheit unterminiert werden.



(C) Verstöße gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz (insbesondere keine wirkliche Unabhängigkeit der Judikative)

In den Artikeln

Artikel 97
[Richterliche Unabhängigkeit]
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Artikel 94
[Zusammensetzung und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts]
(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.

heißt es deutlichst, daß die Richter (Bundesverfassungsrichter bis hinunter zu den Amtsrichtern) unabhängig und allein nur dem Gesetz unterworfen sein dürfen.

Damit ist ausgeschlossen, daß sie Weisungen der Exekutive (etwa Justizministerium) oder des Gesetzgebers entgegen zu nehmen haben!
In der Praxis allerdings ist ihre Unabhängigkeit durch die Wahl- und Beförderungspraxis gefährdet.
Es hat sich eingebürgert, daß Bundesrichterstellen durch diese Wahlpraxis (Wahl durch Mitglieder des Bundestags – Bundesrats, ein Richterwahlgremium jeweils) faktisch von Parteispitzen bestimmt werden, oftmals gar Personen aus der Legislative oder Exekutive in diese Ämter gelangen, dabei die Gefahr besteht, daß Parteiinteressen nun auch in den Gerichten verfolgt werden.

Daß Parteien häufig Industrieinteressen vertreten, auch wenn sie dem Bürger vor Wahlen erzählen, sie würden für das Wohl ihrer Mitglieder und Wähler da sein, dürfte landläufig bekannt sein!

Die Dominanz der großen Parteien als Teil des Verstoßes gegen das Gewaltenteilungsgebot:

Im

Artikel 21
[Parteien]
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. …….. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

steht also, daß sie bei der politischen Willensbildung lediglich mitwirken, daß sie also beispielsweise keine alles durchdringende Stellung im Staat und Gesellschaft einnehmen dürfen.

Tatsächlich jedoch dirigieren sie faktisch die Justiz, große Teile der Exekutive, der Medien, der Wissenschaft und Kultur, Kunst, ja auch durch Aufsichtsratsposten in der Wirtschaft auch Teile von ihr.
Ein massiver Verstoß gegen die verfassungsmäßige Grundordnung, insbesondere gegen den inneren und äußeren Gewaltenteilungsgrundsatz (erweiterter Gewaltenteilungsbegriff), ein Verstoß gegen Artikel 20 GG.

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; ………. ]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Zur Aufklärung des Volkes, zu seiner Willensbildung haben die Exekutive, natürlich der Gesetzgeber wie die Parteien und die Medien, die Wissenschaft und andere Gruppierungen der Gesellschaft (Gewerkschaften, Kirchenverbände, Berufsgruppen u.a.) beizutragen.
Tatsächlich jedoch haben auch in diesem Punkte die Parteien, gemeint vor allem die großen Parteien, die Herrschaft an sich gerissen.
Journalisten sind abhängig von diesen ihren Informationen. Damit indirekt erpressbar.
Heute hat sich die Mode eingeschlichen, Journalisten, die nicht willig sind, nicht mehr im ausreichenden Maße mit Informationen zu bedienen.

Rückendeckung bietet die Bevölkerung durch ihr mangelndes Engagement kaum. Journalisten, die herausgeschmissen wurden, vermögen sich Spezialinformationen nur noch über Tricks zu beschaffen.

Damit ist indirekt das Recht auf

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

unterlaufen.

Das Auswahlverfahren in den Parteien bzgl. zur Bestimmung der Kandidaten für die Volksvertretung erfolgt zudem keineswegs demokratischen Regeln, wie vom GG verlangt!

Die dem Volk vorgesetzten Kandidaten sind Kandidaten eines Mauschelsystems. Da nützen dann die Volkswahlen relativ wenig. Das Volk kann nur zwischen Kandidaten entscheiden, die keineswegs aus ihm heraus sich aufstellen ließen. Es bekommt aus einem Filterungsprozess hervorgegangene Kandidaten vorgesetzt.

In

Artikel 38
[Wahlrechtsgrundsätze; Rechtsstellung der Abgeordneten]
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

steht, daß Volksvertreter frei sein müssen, allein den Interessen des Volkes und ihrem so geprägten Gewissen unterworfen.
Davon kann jedoch in einem rigoros ausgeübten Fraktionszwang kaum noch gesprochen werden. Kandidaten, die sich den internen Parteicliquen widersetzen, werden ausgebremst, bekommen keine Einflussmöglichkeiten mehr.



(D) Nun wieder zu den Individualrechten, den vorrangig gestellten Grundrechten.

Es geht hier abschließend um das Recht auf menschenwürdige Behandlung, also auf das Recht der Würde, auf das Recht der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit wie der körperlichen Unversehrtheit, das Recht zur freien Meinungsäußerung, das Recht auf Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Artikel 1
[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

und

Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten ……….. .
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Artikel 13
[Unverletzlichkeit der Wohnung]
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

In all diese Rechte wurde zum Teil schon durch nachrangige Gesetze, die noch unter Kohl verabschiedet, massivst eingegriffen (siehe wiederholte Kommentare des Ex-Verfassungsrichters Dr. B.Hirsch und anderer).

Der jüngste Gesetzesentwurf Schilys hebelt jedoch diese Rechte faktisch in ganzer Front aus und macht den Bürger zu einem Spielball politischer Willkür!

Das sind absolute Verstöße gegen diese elementaren Rechte wie natürlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der sich systemimmanent aus dem Sinn und Zweck wie Aufbau des Grundgesetzes ergibt. Dieser Gesetzesentwurf verstößt damit auch ganz eindeutig gegen Art. 19 Abs. 1 und 2 sowie gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 wie 3.

Artikel 19
[Einschränkung von Grundrechten; Wesensgehalts-, Rechtswegegarantie]
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(E) Es ist damit das Recht zum Widerstand gemäß Art. 20 Abs. 4 gegeben.

Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Das hier ist also nur ein Grobgedanke einer sehr gründlich auszuführenden Stellungnahme zu vorliegenden Verstößen gegen den Sinn und Zweck, teilweise auch Wortlaut des Grundgesetzes.
Diese Stellungnahme müßte von einem Verfassungsrechtler geprüft werden. Sie dient hier im Forum nur zu einer Anfangs-Diskussion.

*C.A.*




Hintergrundbericht in eigener Sache 17. Mai 2008 Koeppl-Koeppl

Juli 27, 2008

Ein Hintergrundbericht anlässlich verstärkter Angriffe, insbesondere gerichtlicher Art [1], auf die Verfasser und Promotoren des Projekts > OPERATION ANTARIS <, namentlich: Dr rer pol J B Koeppl, Nato-Experte, J. Hermann Koeppl, Rechtsbeistand, Dipl-Kfm, beide München

Viele Bürger allerorts stellen teils subtil teils ängstlich die klammheimlich und ebenso beängstigend verlaufende Abwärtsentwicklung innerhalb unserer Gesellschaft fest.

Wir schreiben das Jahr 2 0 0 8. In 1971 hatten nur sehr wenige einen Abstiegsprozess bemerkt. Zu dominant war die nach dem II. Weltkrieg teilweise inszenierte allgemeine Aufbruchstimmung.

Die Ermordung einer der besten politischen Köpfe der Welt, der beiden Kennedys (1963 und 1968), war jedoch erstes Signal dahingehend, dass es weltweit bald rasanter abwärts gehen könnte. Keinesfalls allein darin lagen die ausschlaggebenden Gründe des tiefen Falls des Westens. Nämlich erst die daraufhin einsetzende Ausschaltung hunderttausender tüchtiger Menschen aus den Schaltzentren der Welt, die Blockierung von sehr viel mehr Menschen durch die sich in Dekadenzphasen entwickelnde Herrschaft von Unfähigen hat diesen Planeten wenige Jahrzehnte später politisch, wirtschaftlich, ökologisch und kulturell zu dem gemacht, was er heute ist. Die Unfähigen unterbanden in der Gesamttendenz wichtigste, konstruktivste, lebensförderlichste Reformen, Verfahren, Technologien.

Obige Promotoren ahnten zwar das schon 1971, dennoch gerieten auch sie in den Abstiegsstrudel, da sie aus einem sehr plausiblen Grund massiv bekämpft wurden.

Die Verbreitung und Verfilmung ihres Stoffes und Schlüsselromans ANTARIS (geschrieben 1983 bis 1986, Hauptautor: Robert Kendel, identisch mit J.B.Koeppl) wurde auf allen Ebenen blockiert. Hunderte von Verlagshäuser bis tief in die USA hinein weigerten sich, den Stoff aufzulegen und zu verbreiten, obwohl oder gerade weil der schon 1983 die Geheimstrategie und Hintergründe des 11/9 propagierte. Auch bei der Bavariafilm GmbH wie auf dem Filmfest in Cannes 1989 gab es keinen Durchbruch; Fernsehauftritte führten ebenso zu keinem durchschlagenden Erfolg. Die Filmwirtschaft folgte insbesondere in dieser Zeit dem Belanglosen und Unverbindlichen, dem Geschäft der Ablenkung der Massen von den wirklichen Geschehnissen im Hintergrund. ANTARIS ist ein Stoff, der auch zu den eigentlichen Drahtziehern der Ermordung der beiden Kennedys führen könnte.

ANTARIS wurde in der Zeit von 1983 bis 1986 verfasst. Das Wissen, das ihm zugrunde liegt, stützt sich zum einen auf Ziele der Kennedys. Es stützt sich auf das Wissen und die Moral eines mutigen Richters, der sich schon 1941 dem Hitlersystem, danach in 1964 einem ganz anderen, einem verdeckt korrupten politischen System in den Weg gestellt hatte. Es stützt sich auf die bewährten Kerngedanken der griechisch-christlich-abendländischen Kultur sowie auf Fundamente des deutschen Grundgesetzes.

Zu der Zeit (1970) als Bill Clinton zusammen mit Rüdiger Löwe die beiden Koeppls in ihrem Studentenappartement in München-Schwabing besuchte, war der Niedergang der westlichen Gesellschaft von den meisten nicht erkannt. Damals noch schien vieles wieder in Ordnung zu sein. Doch dieser Westen hatte bereits damals markante Schäden am globalen System angerichtet. Inzwischen hat er durch sein weitgehend ungezügeltes Wirtschaftsystem den einzigartig-schönen Planeten derart heruntergewirtschaftet, dass es unglaublicher Umwälzungen bedarf, damit er wieder in seiner ursprünglichen Schönheit und Vitalität erblüht.

In dem Werk ANTARIS [2] wird vermittelt, was damals – ab etwa Mitte der 80er Jahre – hätte rechtzeitig erkannt und getan werden sollen. Der Autor Robert Kendel (mit bürgerlichem Namen J.Bruno Koeppl) hatte in den 70er und Anfang der 80er Jahre Erfahrungen im Umgang mit den schlimmsten Korruptionscliquen der Welt gemacht, die teilweise von Washington aus agieren. Er hatte in 1974 im Zuge einer wissenschaftlichen Arbeit am Geschwister-Scholl-Institut der LMU München mit Ermittlungen gegen Großcliquen innerhalb der Rüstungswirtschaft der Staaten der NATO begonnen. Das Kampflugzeugprojekt MRCA-TORNADO war sein Hauptuntersuchungsobjekt. Manfred Wörner (damals Wehrexperte der CDU, 1982 Bundesverteidigungs-minister, 1988 NATO-Generalsekretär) unterstützte diese Arbeiten und ihren Autor über zwei Jahrzehnte bis zu seinem Tod (1994) hinweg. Die Veröffentlichungen erfolgten weltweit in 1980 über Massenmedien wie NEWSWEEK, FINANCIAL TIMES, ARD, DER SPIEGEL, SZ, DIE ZEIT, STERN, FAZ u.v.a. . Diskutiert wurden die Arbeiten 1980 in Parlamenten der Staaten der NATO, u.a. im US-Senat, im Dt. Bundestag.

An den Veröffentlichungen der Arbeiten beteiligt war Richard C. Kendel (Autorname), der Bruder von Robert Kendel, sprich J. Bruno Koeppl.

Die Aufdeckung milliardenschwerer Großkorruptionen und ihre Veröffentlichungen führten ab 1980 zu massiven Beschattungen der beiden Brüder und auch zu Existenzbehinderungen. Diese halten bis zum heutigen

Tag in verdeckter Form an. Die beiden Autoren hatten in der Zeit von 1974 bis heute im Jahre 2008 – das ist ein Zeitraum von 35 Jahren – ihr gesamtes persönliches Vermögen für die Aufgabe der Warnung der deutschen Gesellschaft, ja der Weltgesellschaft vor den Folgen von Großkorruptionen, sprich Plünderungen, letztlich auch für die positive Entwicklung des Lebens auf der Erde schlechthin verwendet. Ein Teil der Warnungen wurde 1980 über über verantwortungsbewusste Redakteure in Großmedien wie ARD, NEWSWEEK, SUEDDEUTSCHE, DER SPIEGEL, veröffentlicht. Der Großteil der Warnungen jedoch gelangte über Bücher, Schriften, Vorträge, über tausende Diskussionsbeiträge in politischen Foren etwa von stern.de, focus.de, spiegel.de, sueddeutsche.de in die Öffentlichkeit. Die Autoren investierten knapp eine Million DM in eine eigene Filmproduktion.

Aber das half alles nichts: Die Warnungen vor drohenden Staatsfinanznotständen, vor Massenverarmung, gewollter Massenvergiftung, vor unvorstellbaren Umweltkatastrophen, die direkt oder indirekt das Werk korrupter Kreise, hatten nicht zu durchschlagenden Erfolgen geführt.

Die Gesellschaften ließen sich schlichtweg nicht warnen – schon weil ab etwa 1982 die Massenmedien zu schweigen begannen. Das war der Beginn der Kanzlerschaft Helmut Kohls.

Erst 15 Jahre später, in 1997, wurde in Sendungen von VOX und ProSieben wieder auf Werke Koeppls/Kendels eingegangen. VOX brachte die Koeppls in Verbindung mit Vorgängen um die Kennedys und mit Verschwörungsthemen, ProSieben im Zusammenhang mit von US-Regierungen geheim gehaltenen Projekten.

Obgleich die ARD 17 Jahre zuvor, in 1980, in Sendungen von TAGESTHEMEN, MONITOR, REPORT zu Rüstungsverschwendungen in Höhen von zig Milliarden DM, wie durch Koeppl ermittelt, wiederholt berichtet hatte, war es zu keinerlei Bürgeraktivitäten und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gekommen. Ein fatales, schicksalshaftes Verhalten.

Heute – in 2008 – steckt Deutschland mit anderen Staaten wie Frankreich, Italien, und selbst die USA wie festgezurrt in einem Verarmungsprozess fest.

Es gibt Hauptgründe für den Niedergang, es gibt Nebengründe.

Die Gesellschaft ließ sich nicht warnen. Die sorgte sich mehr um Tennisbälle als um den Erdball, mehr um Mobiliar, um Urlaubsziele, um protzige fahrbare Untersätze, eben um „Outfits“, um relativ Belangloses. Sie verlor dadurch die Zeit, in der sie hätte die Plünderkreise noch kontrollieren können. Also schnellten die Steuerlasten in die Höhe, wird ein großer Teil der westlichen Bevölkerungen verarmen.

Die Warner verarmten selbst, da ihre Millionen-DM-Einsätze in den knapp vier Jahrzehnten nicht entlohnt wurden. So hatte z.B. die Bavariafilm in Grünwald den ANTARIS-Stoff schon 1989 blockiert.

In der jetzigen Phase blockiert die HypoVereinsbank AG die Arbeiten der Promotoren, die nachweislich alles für das Land und weit darüber hinaus gegeben hatten. Das in einem ganz konkreten gerichtlichen Verfahren. Weitere Blockierer haben sich eingestellt. Blockierer zeigten sich gerade auch über das Internet in Tausenden von Fällen.

Der Korruptionsermittler J.B.Koeppl bzw.die Promotoren hätten dabei auch ganz andere Wege gehen können: noch Ende der 70er Jahre, Anfang 1980 hatte man Ersterem einen Millionen-Dollar-Betrag angeboten, auf dass er seine Arbeit, die eindeutig gegen Korruptionscliquen in der Rüstungswirtschaft wie gegen korrupte, verschwenderische Politiker gerichtet, nicht veröffentliche. Stattdessen hatte er abgelehnt und Vorträge in Washington vor Mitgliedern des US-Senats und des Pentagons gehalten – ja es dabei zu Eklats kommen lassen. Später, in 1980, hatten beide sich geweigert, mit den Reichsten und Mächtigsten in NewYork (John McCloy / Rockefeller) in einem Projekt zusammenzuarbeiten.

Wie berechtigt die Verweigerungshaltung war, zeigt sich heute: ganze Staatensysteme gehen vor dem internationalen entfesselten Börsen- u. Anlagekapital in die Knie. Sie sind erpressbar geworden, da hoch verschuldet. Die Hochverschuldung geht zu einem Großteil auf den Einfluss von Korruptionscliquen zurück, gegen diese sich die Promoter unter Einsatz ihres Hab und Gutes mit dem Willen, dem Land zu dienen, gestellt hatten.

Die beiden Koeppl hatten diese Kreise bei ihrem verdeckten Treffen in Rottach-Egern am 07.Mai 2005 abgefilmt und den Film ins Netz (u.a. YouTube) gestellt.

Alles weitere, auch zur Vita der Promotoren in einer Neuauflage (Eröffnung Juni 2008) von www.fm-tv.net, www.constantin-v-antaris.de www.antaris.com und www.ra-kanzlei-koeppl.de.

17.Mai 2008 München

Verantw.(§ 5 TMG): richard c.kendel 8 1 5 4 5 Mü. richard-kendel@email.de ca-antaris-news@email.de


[1] Derzeit laufen Gerichtsverfahren, die durchaus die Existenz der folgenden Promotoren gefährden, ja gefährden sollen.

[2] Weitere Werke waren: ein Buch über die Billionenverschwendung in der Natorüstung, weltweit publiziert, ein Buch mit dem Titel „Das wichtigste Geheimnis der Menschheit“, intensive Bemühungen, in den grossen, politischen Parteien Fuß zu fassen, der Versuch zu einer eigenen, europäischen Partei 1994 und die lehrstoffmäßige Ausarbeitung einer Politiker- und Staatsbürgeruniversität ab 1997.

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