Thema: „Hinrichtungsurteil“ im Münchner Justizpalast?

fm-tv 28-7-2008

 


 

nachfolgender Text ist einem Antaris-Flugblatt entnommen


siehe auch http://www.fm-tv.net

( 1 ) EINLEITUNG
Am 18. Februar 1943 hatten die Geschwister Scholl Flugblätter im Lichthof der Münchner Universität herab flattern lassen und wurden verhaftet. Am 22. Februar 1943 – vier Tage später – wurden im Münchner Justizpalast am Stachus (damals Volksgerichtshof unter Roland Freisler – heute Schwurgerichtssaal) die Hinrichtungsurteile gefällt. Noch am gleichen Tag wurden beide zusammen mit Christoph Probst in der Haftanstalt Giesing/Harlaching am Perlacher Forst hingerichtet.
Alexander Schmorell hatte als der Ältere in der Gruppierung Geschwister Scholls/Probst/Schmorell – wohnend bei seinen Eltern in der Benediktenwandstrasse 12 in München Harlaching – und der eigentliche Initiator der Widerstandsaktionen zunächst fliehen können, wurde jedoch am 24. Februar 1943 verhaftet und am 13. Juli 1943 an gleicher Stelle (Haftanstalt Giesing/Harlaching am Perlacher Forst) hingerichtet.
Sie alle – diese mutigen jungen Leute – wollten ein freies, von Knechtschaft befreites Deutschland – nicht nur dieses. In ihren Flugblättern propagierten sie eine kulturell hochstehende Gesellschaft in Deutschland, welche sich im Einklang mit der Gemeinschaft der Völker Europas befindet.

Was hat sich seither geändert? Europa ist existent. Allerdings ist es in erster Linie von wirtschaftlichen, gruppenegoistischen Interessen geführt.

Diese Gesellschaft heute befindet sich daher in gewisser Weise ebenso vor einem Absturz kraft einer anderen Art von faschistischer Ideologie: nämlich der Bündelung (ja fast Verschwörung) von Kapitalinteressen gegen Gemeinwohlinteressen, sprich Verfassung bzw. in Deutschland Grundgesetz.
In wichtigen Bereichen, eben in solchen kriminellen Interessenslagen sind unsere heutigen Verfassungsorgane eingebunden bzw. gleichgeschaltet wie ehedem.

Die heutige, scheinbar hoch entwickelte europäische Gesellschaft befindet sich vor einer Armutskatastrophe, vor einem globalen Klima-Gau mit sämtlichen Folgen für das Wohlbefinden und das Überleben der Völker.
Es droht kraft der Einflüsse eines kriminellen Großkapitals die Apokalypse, wie das inzwischen Großmedien wie das Wochenmagazin >DER SPIEGEL<, Tageszeitungen wie >BILD< in Groß-Lettern nicht mehr hinterm Berg halten.

Leider erfolgen diese Warnungen zu spät!
Wer sich wie die Gebrüder Koeppl (Köppl, auch R.Kendel und C.Antaris) gegen diese Gross-Kriminellen zu stellen wangte, der hat auch heute keine Ruhe.
Die Brüder Köppl stellten sich bereits ab 1974 – animiert durch ihren vorbildlich mutigen Vater (ein hoher Richter) sowie animiert durch Vermächtnisse der Kennedys – gegen diese Kreise und haben bis heute mit Verfolgungen seitens dieser Cliquen zu kämpfen (siehe dazu in der VITA).

Nun versucht die HypoVereinsbank AG mit Sitz in München seit Oktober 2005 über Zwangsvollstreckungen aus einer notariellen Unterwerfungsurkunde heraus die Existenz der Ehefrau des einen Korruptionsbekämpfers zu zerstören.
Einen entsprechenden Rechtsschutz erhielt die Ehefrau beim Landgericht in München I trotz massiger Dokumente, die die HypoVereinsbank schwer belasten, bislang nicht.
In solchen Fällen dominieren offensichtlichen starke Wirtschaftsinteressen die gerichtlichen Verfahren.

Der in der http://www.fm-tv.net wie auch http://www.antaris.tv geführte Kampf gegen die Vollstreckungen der HypoVereinsbank hat daher für die Öffentlichkeit keineswegs nur symbolhafte Bedeutung.

Der letzte Termin im Landgericht (Justizpalast, München, Prielmayerstrasse 7 am Stachus), fand am 30. Jan. 2008 im Saal 4 (EG) statt. Am 4.6.2008 fältte das Landgericht sein Urteil: wie nicht anders zu erwarten zugunsten der HypoVereinsbank.

( 2 ) BANKEN IN TAUSENDEN WEITERER FÄLLE ERFOLGREICH VOR GERICHT

Da die Banken in tausenden anderer, in ähnlich gelagerten Fällen vor Gericht obsiegen, ist das nicht nur eine Sache welcher die Öffentlichkeit angeht.
Nicht allein die Tatsache, dass im konkreten Fall mit diesen Vollstreckungen Personen getroffen werden, die sich um dieses Land verdient gemacht hatten (denn sie wollten dem Land – beginnend vor drei Jahrzehnten bis zum heutigen Tag – diesen Staatsbankrott und diese nun hinlänglich bekannte Massenarmut durch Veröffentlichungen in Massenmedien ersparen, siehe dazu die Quellen im Anhang), sondern die Tatsache auch, dass durch diese Urteile der Schutz der Bürger durch das Grundgesetz ausgehebelt wird, sodaß in Zukunft weiterhin Betrug und Übervorteilung seitens Banken etc. Tür und Tor geöffnet bleiben, liefert Anlass zum Widerstand gemäß Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz (GG).
Die Grundsätze der Fairness, der von Treu und Glauben wie die Fundamente des Verbraucherschutzes – diese Fundamente Ausfluss des Sozialstaatprinzips, der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Grundsatzbestimmung in Art. 14 Absatz 2 GG) – werden damit mit Füßen getreten.

Art. 14 Absatz 2 GG: Artikel 14 Absatz (1)
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Absatz (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Absatz (3) . . .

Auf dieser Rücksichtnahme und Verpflichtung wuchs ein Vertrauen in die Markwirtschaft über eine lange Periode hinweg. Dieses wurde bzw. ist nun verspielt.

Die Verpflichtung der Beamtenschaft, damit auch Richterschaft, ergibt sich aus den jeweiligen Beamtengesetzen des Bundes wie der Länder: Die Beseitigung des GRUNDGESETZES und damit Herbeiführung von MASSEN-ARMUT stellt ein MASSEN-VERBRECHEN dar. Die Beamtenschaft des Bundes hat sich querzulegen: sie besitzt in solch Fällen von Angriffen auf das Gesamtwohl und das Grundgesetz gemäß §§ 52 Bundesbeamten- gesetz i.V. mit Art. 20 Absatz 4 GG die Verpflichtung! Gleiches gilt für Landesbeamte: z.B. gemäß §§ 62 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) i.V. mit Art. 20 Absatz 4 GG.

(8) MASSENMEDIEN NICHT MEHR INTERESSIERT – DAS RECHT ZUM QUALIFIZIERTEN WIDERSTAND, Art. 20 Absatz 4 GG
Natürlich wird das keine von egoistischen Interessen gesteuerte Staatsanwaltschaft interessieren, daher es zu privaten Ermittlungen kommen muss, die der Öffentlichkeit zu zuführen sind.
Der Fall steht im öffentlichen Interesse, auch wenn dieses die Gerichte vorerst wenig oder gar nicht interessiert. Um das öffentliche Interesse darzustellen, ist der Fall über Flugblätter wie über Internet etc. in die breite Öffentlichkeit zu tragen.

Auf die Unterstützung seitens großer Medien ist dabei allerdings nicht zu setzen (auch das eine Parallele zur Lage im Dritten Reich!). Zwar hatten sie 1980 und 1981 wie nochmals in 1997 den/die Korruptionsermittler Koeppl in die Öffentlichkeit getragen (dazu unten im Anhang Quellen), jedoch sind inzwischen viele Zeitungen und TV- und Rundfunksender zu reinen Werbeagenturen egoistisch-wirtschaftlicher Interessen verkommen.

Ausnahmen hiervon bestätigen die Regel.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung (zu welcher die soziale gehört) ist gefährdet.
Da Abhilfe auf andere Art nicht möglich, ist das Recht zum Widerstand gemäß Art. 20 Absatz 4 GG gegeben.

Bitte helfen Sie mit, lieber Leser.
Denn es könnte so weit kommen, dass auch Sie in den Sog eines untergehenden Staates gezogen werden. Und zwar einzeln (die Bankengeschädigten machen dies vor: einzeln lassen sich etwa die Hunderttausenden von Bankengeschädigten in den Verfahren vor deutschen Gerichten regelrecht existenzvernichten bzw. „hinrichten“).

c.antaris
München, 28. Juli 2008

Millionen Bundesbürger wurden und werden hinters Licht geführt! Und sie wehren sich nicht. Das ist phänomenal. Weil sie sich nicht wehren, wird das Recht immer weiter zerstückelt und immer mehr ein Recht zu Gunsten der bandenmäßig operierenden Machtcliquen, verkommt das Recht immer mehr zu einem Unrecht.
Das wollte das Grundgesetz verhindern!

Quelle:
http://www.fm-tv.net

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Dieses Flugblatt wurde auf den Meter genau dort verfasst, wo Alexander Schmorell und die Geschwister Scholl sowie Christoph Probst einen Teil ihrer Flugblätter 1942 und 1943 aufgesetzt hatten, nämlich in München-Harlaching, Benediktenwandstrasse 10/12. Weil diese Mutigen von damals zwölf Monate ihres Lebens für eine große Aufgabe eingesetzt, ihr Leben riskiert hatten, waren und sind sie verdientermaßen Vorbild für ein Deutschland, stellten sie ein besseres Deutschland dar. Sie hatten sich ob der Ignoranz und Angst der Deutschen in ihrer Umgebung keine Illusionen darüber gemacht, dieses Land vor einer Katastrophe bewahren zu können. Aber was würden sie verhindert haben – wie viele Verbrechen gegen die Menschlichkeit! Und was hat man heute zu verhindern! Der Menschheit droht unter Führung des Westens eine regelrechte Apokalypse. Oder man könnte sagen eine Art von Hinrichtung. Anders ausgedrückt: es droht ein Massen-Suizid!

In einem ersten Dokumentarfilm werden u.a. Dokumente zu Veröffentlichungen und Warnungen der Koeppls-Kendel-Antaris vor Milliarden-Plünderungen mittels überteuerter Rüstungsprojekte (auch unter Beteiligungen von Banken) vorgelegt (die meisten Dokumente stammen aus dem Jahre 1980): u.a. ARD Report – ARD Tagesthemen – ARD Monitor – DER SPIEGEL – DIE ZEIT – SZ – FAZ – DT. BUNDESTAG-Drucksache – US-SENAT-RECORDS – NEWSWEEK – FINANCIAL TIMES und v.a. . . . (1997) Auftritte in VOX und ProSieben (Warnungen vor Verschwörerkreisen, die manipulieren) . . . 1987 Warnungen vor der Klimakatastrophe u.a. im Offenen TV-Kanal Hamburg: Diskussion J.B.Koeppls mit Monika Griefan und Prof. Haber . . . . und eine Umweltinitiative 1987 mit Unterstützung des Chefs der DEUTSCHEN BANK, Dr. A. Herrhausen. J.B.Koeppl besaß von 1974 bis 1994 die Unterstützung durch Dr. Manfred Wörner (anfänglich Wehrexperte der CDU und Mitglied des Deutschen Bundestages, dann von 1982 an Bundesverteidigungsminister, dann 1988 Natogeneralsekretär).

München, Juli 2008

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