Gekaufte Urteile, ZdF 13-11-3007

Einige deutsche Gerichte ließen sich kaufen – Sendung ZdF vom 13. Nov. 2007

Bericht aus www.zdf.de

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,1001633_idDispatch:7155882,00.html

Gekaufte Urteile Geschäfte vor Gericht, ZdF-Bericht Steffen Judzikowski und Reinhard Laska (Hinweis: der Film steht im ZdF nicht mehr zur Verfügung)

Das ZdF (Sendung vom 13.11.2007):

„ . . . Seitdem Peter Hartz mit einer Bewährungsstrafe davon kam, wird die Kritik an Absprachen vor Gericht, den so genannten Deals, immer lauter. Das Bundesjustizministerium möchte solche Absprachen nun im Strafgesetzbuch verankern. . . . Immer mehr Prozesse enden mit einem Deal, einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwalt, dem Angeklagten und dessen Verteidiger. In der Regel wird eine mildere Strafe als Gegenleistung für ein Geständnis vereinbart. Dem Gericht erspart ein Deal ein zeitaufwändiges und arbeitsintensives Verfahren – Zeugen werden häufig nicht mehr gehört, Beweisanträge nicht gestellt. Der Angeklagte entgeht womöglich einer Gefängnisstrafe. . . .“

E n d e Zitat

Deals werden zugern zugunsten von Banken, Anlagebetrügern etc. gemacht. Im Fall PHÖNIX Kapitaldienst wurden an die 30.000 Anleger geprellt, Gesamtschaden Euro 0,8 Mrd. Die verantwortliche Geschäftsführerin war jedoch nach 18 Monaten wieder auf freiem Fuß.

Inzwischen dürften über 50% aller Strafverfahren mit einem abgesprochenen Ergebnis enden (so Prof. Schünemann, LMU München).

Es entsteht der Eindruck, dass politisch einflussreiche Angeklagte sich von Strafen freikaufen.

Dies jedoch widerspricht dem Gleichheitsgebot, das heisst dem Gebot der „Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung“. Finanziell schwache Bürger werden dabei völlig über den Tisch gezogen – das durch Gerichte sanktioniert.

BILD: Prozess einer Geschädigten gegen die HypoVereinsbank vor dem Landgericht München I, 2006

Gerichte tun das nicht freiwillig: sie sind durch Mittelknappheit dermaßen geschwächt, dass ihnen nichts anderes übrigen bleibt. Denn die Reichen leisten sich gewiefte Anwälte, welche die Prozesse verschleppen und sodurch sündteuer machen, Gerichtskapazitäten binden.

Aus dem ZdF-Artikel:

„ . . . Denn die Gerichte sind überlastet. Seit Jahren fordern Rechtsexperten, Personal und Ausstattung an den Gerichten aufzustocken – meist erfolglos. Auch Werner Richter, Vorsitzender Richter am Landgericht Münster, klagt über die enorme Arbeitsbelastung. Immer häufiger blieben Verfahren liegen, könnten wegen Personalmangels nicht geführt werden. . . .“

„ . . . Haben Sie sich nicht auch gewundert, dass die Herren Ackermann und

Hartz größere Summen bezahlten – und siehe da – plötzlich war

das Gerichtsverfahren zu Ende. „Verständigung“ nennt sich das

im Strafprozess und die meisten Wirtschafts-Strafverfahren

werden mittlerweile durch „Absprache“ beendet. Der Angeklagte

gesteht – ein wenig – und bekommt, wenn er geschickt gesteht,

nur eine Geld- und Bewährungsstrafe. Gerichte und

Staatsanwälte sind überlastet, die Beweisführung ist oft schwierig,

also macht man es sich leicht, dealt hinter den Kulissen. Das

spart Zeit und erspart unangenehme Öffentlichkeit. . . .“

Ende der Zitate

Aber es gibt noch einen ganz anderen Grund: Gerichte befinden sich in Abhängigkeit politischer und wirtschaftlicher Einflüsse.

 

richard kendel, München

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